Entlassung in Luxemburg: Ihre Rechte

Nora Kussmannavatar

Am 01/08/2023, von Nora Kussmann veröffentlicht

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Sie arbeiten in Luxemburg und haben gerade Ihr Kündigungsschreiben erhalten? Sie möchten wissen, welche Vorschriften gelten, wie hoch Ihre Abfindung ist und welche Rechte Sie haben? Das Team der Frontaliers Grand Est ist da, um Sie zu informieren!


Das Kündigungsverfahren


Wenn das Unternehmen mehr als 150 Beschäftigte hat, müssen Sie zu einem Gespräch eingeladen werden, in dem Ihnen die Gründe für Ihre Entlassung mitgeteilt werden. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Meinung zu äußern und sich zu verteidigen.


Wenn Ihr Arbeitgeber nach dem Gespräch beschließt, Sie zu entlassen, wird innerhalb von 1 bis 8 Tagen ein Kündigungsschreiben an Sie verschickt. Es enthält keine Begründung? Keine Sorge, Ihr Arbeitgeber in Luxemburg ist nicht verpflichtet, die Gründe für Ihre fristlose Kündigung anzugeben (dies gilt nicht im Falle eines schwerwiegenden Fehlers oder einer Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen).

 

Möchten Sie diese trotzdem wissen? Sie haben einen Monat Zeit, um nach den Gründen zu fragen. Ihr Arbeitgeber ist dann verpflichtet, Ihnen die Gründe innerhalb eines Monats nach Erhalt Ihres Schreibens mitzuteilen. Die Gründe müssen handfest und seriös sein.

 

Die Kündigungsfrist

 

Je nach Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit muss der Arbeitgeber eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten (außer wenn ein schwerer Fehler begangen wurde). Ihre Kündigungsfrist beginnt entweder am 15. des laufenden Monats, wenn die Kündigung vor dem 15. desselben Monats ausgesprochen wurde, oder am 1. des Folgemonats, wenn die Kündigung nach dem 15. ausgesprochen wurde.

 

 

Der Arbeitgeber kann Sie von der Kündigungsfrist befreien, muss Sie in diesem Fall aber trotzdem normal entlohnen. In dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Urlaub, als ob Sie arbeiten würden.

 

Hinweis: Sie haben einen bedingten Anspruch auf Urlaub zur Arbeitssuche von bis zu 6 Tagen während der Kündigungsfrist (wenn Sie diese einhalten).

 

Ihre Rechte: Wenn Sie mehr als fünf Jahre in dem Unternehmen gearbeitet haben, das Sie entlassen hat, haben Sie das Recht auf eine Abfindungszahlung. Diese hängt von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit ab.


 

 

Beachten Sie, dass bestimmte Personen aufgrund ihrer Situation vor einer Entlassung geschützt sind.

Im Falle einer Entlassung (außer bei schweren Verfehlungen) haben Sie nach einer bestimmten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Sie müssen sich dann bei der zuständigen Behörde melden.

 


Haben Sie noch Fragen zu Ihrer Entlassung? Besuchen Sie die Website der Frontaliers Grand Est oder wenden Sie sich direkt an sie.

 

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Save the Date 25.-29.11.