Sie arbeiten in Luxemburg und haben gerade eine Kündigung erhalten? Das ist oft eine belastende Situation. Hier finden Sie einen einfachen und strukturierten Überblick über Ihre Rechte, je nach Fall: Kündigung während der Probezeit, mit Kündigungsfrist, aus wichtigem Grund oder im Rahmen einer kollektiven Entlassung.
Sie befinden sich in der Probezeit?
Die Probezeit dient sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer dazu, das Arbeitsverhältnis zu erproben. Während dieser Zeit kann der Vertrag unter bestimmten Bedingungen leichter und ohne Abfindung beendet werden.
Während den ersten zwei Wochen kann das Arbeitsverhältnis nur im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden, es sei denn, es liegt ein grobes Fehlverhalten vor.
Bei Arbeitsunfähigkeit darf der Arbeitgeber den Vertrag nicht kündigen. Die Probezeit wird dann um die Dauer der Abwesenheit verlängert, maximal jedoch um einen Monat.
Im Falle einer Schwangerschaft ist eine Kündigung zwischen der Vorlage des ärztlichen Attests und dem Ende des gesetzlichen Schutzes unzulässig. Die Probezeit wird nach dieser Schutzphase fortgesetzt.
Dauert die Probezeit länger als zwei Wochen, gilt eine Kündigungsfrist:

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, per Einschreiben oder persönlich gegen Unterschrift. Eine Begründung ist nicht verpflichtend, jedoch darf die Kündigung nicht missbräuchlich, diskriminierend oder beleidigend sein. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die Gründe schriftlich anzufordern.
Ihr Arbeitsvertrag wurde mit Kündigungsfrist beendet?
Außerhalb der Probezeit kann der Arbeitgeber den Vertrag mit Einhaltung einer Frist kündigen, ohne dass ein schwerwiegender Grund vorliegen muss. Diese Kündigungsform ist in Luxemburg am häufigsten.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und das Schreiben muss den Beginn der Frist nennen. Verlangt der Arbeitnehmer schriftlich eine Begründung, muss der Arbeitgeber diese innerhalb eines Monats liefern.
Wer ist betroffen?
In Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitenden ist ein Vorgespräch verpflichtend, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Die Kündigung darf dann:
- Frühestens am Tag nach dem Gespräch ausgesprochen werden;
- Spätestens 8 Tage danach.
Ein befristeter Vertrag kann nicht mit Frist gekündigt werden, außer bei grobem Fehlverhalten. Ansonsten muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Rest der Laufzeit entschädigen, maximal jedoch mit der Kündigungsfrist eines unbefristeten Vertrags.
Eine Kündigung ist verboten während eines Kranken-, Mutterschafts- oder Elternurlaubs.
Was sind zulässige Gründe?
Die Kündigung mit Frist muss auf einem realen und ernsthaften Grund beruhen. Entweder auf dem Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers (z. B. wiederholte Verstöße, unzureichende Leistung, unbegründete Abwesenheiten, unangemessenes Verhalten), oder auf betrieblichen Erfordernissen (z. B. Umstrukturierung, wirtschaftliche Schwierigkeiten, Wegfall der Stelle).
Wie lange ist die Kündigungsfrist?

Wird das Kündigungsschreiben vor dem 15. eines Monats übergeben, beginnt die Frist am 15. desselben Monats. Andernfalls beginnt sie am 1. des Folgemonats.
Welche Rechte hat ein Arbeitnehmer während der Frist?
- Zwei halbe Tage pro Woche werden bezahlt freigestellt, um eine neue Stelle zu suchen;
- Auszahlung nicht genommener Urlaubstage;
- Kündigungsentschädigung ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit (progressiv nach Dauer);
- Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Sie wurden wegen groben Fehlverhaltens entlassen?
Diese Form der Kündigung ist die härteste, denn der Vertrag endet sofort, ohne Frist und ohne Abfindung. Aber dies ist nur zulässig, wenn ein schweres Fehlverhalten vorliegt, das eine Weiterbeschäftigung unzumutbar macht.
Auch während einer laufenden Kündigungsfrist kann bei grobem Fehlverhalten eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden.
Was gilt als grobes Fehlverhalten?
Es muss sich um ein vorsätzliches und schwerwiegendes Fehlverhalten handeln. Ein Versehen oder leichte Nachlässigkeit reicht nicht. Beispiele:
- Diebstahl oder Veruntreuung von Geldern;
- Fälschung von Dokumenten;
- Körperliche oder verbale Gewalt;
- Psychische oder sexuelle Belästigung;
- Ungerechtfertigtes Verlassen des Arbeitsplatzes;
- Wiederholte Weigerung, legitimen Anweisungen zu folgen.
Welche Regeln gelten?
Der Arbeitgeber muss innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Vorfälle reagieren. Läuft eine interne Untersuchung oder Anhörung, wird diese Frist vorübergehend ausgesetzt.
In Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitenden ist auch hier ein Vorgespräch verpflichtend. Die Kündigung darf dann:
- Frühestens am Tag nach dem Gespräch;
- Spätestens 8 Tage danach erfolgen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, idealerweise per Einschreiben mit Rückschein.
Und danach?
- Keine Abfindung;
- Keine Kündigungsfrist;
- Nicht genommener Urlaub wird ausbezahlt (wenn er angesammelt wurde);
- Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Bedingungen die Rückzahlung von Weiterbildungsmaßnahmen verlangen;
- Der Arbeitnehmer kann gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen, wenn sie unbegründet ist.
Hinweis: Auch Arbeitnehmer dürfen das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber grob gegen seine Pflichten verstößt (z. B. bei Nichtzahlung des Gehalts oder Gefährdung der Gesundheit).
Sie sind von einer kollektiven Kündigung betroffen?
Eine Kündigung gilt als kollektiv, wenn sie mindestens 7 Personen innerhalb von 30 Tagen oder mindestens 15 Personen innerhalb von 90 Tagen betrifft, aus Gründen, die nicht in der Person der Mitarbeitenden liegen (z. B. Umstrukturierung, wirtschaftliche Schwierigkeiten).
Wer ist betroffen?
Die Regeln gelten nur für privatwirtschaftliche Unternehmen, unabhängig von Branche (Handel, Bauwesen…) oder Größe (die Pflichten variieren jedoch).
Welche Schritte sind vorgeschrieben?
Der Arbeitgeber muss schriftlich die Arbeitsagentur (ADEM) und die Personalvertretung (oder direkt die Mitarbeitenden) informieren. Ein Sozialplan kann erforderlich sein, vor allem bei sehr vielen Kündigungen. Es kann ein Schlichtungsverfahren mit der ADEM eingeleitet werden, um Lösungen zu finden (interne Versetzung, Umschulung, freiwillige Abgänge…).
Kündigungsfrist und Abfindung
Betroffene Mitarbeitende haben Anspruch auf:
- Die reguläre Kündigungsfrist (je nach Betriebszugehörigkeit);
- Eine Abfindung, wenn sie mindestens 5 Jahre im Unternehmen waren;
- Auszahlung verbleibender Urlaubstage;
- Freistellung für die Arbeitssuche während der Kündigungsfrist.
Hinweis: Arbeitnehmer können sich einzeln oder gemeinsam beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung wehren.
Jede Kündigungsform in Luxemburg unterliegt eigenen Regeln. Wichtig ist, dass Sie alle Unterlagen gut aufbewahren und im Zweifel Hilfe in Anspruch nehmen, bei dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM), einem Gewerkschaftsverband oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Noch Fragen zu Ihrer Kündigung? Besuchen Sie die Website der Frontaliers Grand Est oder kontaktieren Sie das Team direkt.
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