Sie arbeiten in Luxemburg und Ihr Kind beginnt mit einem Studium? Sie fragen sich, ob Sie vom Großherzogtum eine finanzielle Unterstützung erhalten können? Frontaliers Grand Est informiert Sie!
Kann mein Kind eine Studienbeihilfe erhalten?
Wenn Sie in Luxemburg arbeiten, kann Ihr Kind unter bestimmten Voraussetzungen eine Studienbeihilfe beantragen:
- Es muss in einem Studiengang der höheren Bildung eingeschrieben sein, dessen Abschluss zu einem Diplom, einem Zertifikat oder einer Erfolgsbescheinigung führt.
- Es muss selbst in Luxemburg arbeiten oder von einem Elternteil abhängig sein, der in Luxemburg arbeitet. Achtung: Der Arbeitnehmer muss zum Zeitpunkt des Antrags auf Studienbeihilfe während eines Bezugszeitraums von sieben Jahren mindestens fünf Jahre in Luxemburg beschäftigt oder dort tätig gewesen sein.
Welche Unterstützung bietet Luxemburg?
Die finanzielle Unterstützung in Luxemburg setzt sich aus einem Darlehen sowie einer Studienbeihilfe zusammen.
Der vom Staat garantierte Kredit beträgt 3.250 €. Dieser Betrag kann je nach Einschreibegebühren und sozialen Kriterien erhöht und um die erhaltene Beihilfe reduziert werden. Der Staat übernimmt die Differenz zwischen dem Marktzins und einem maximalen Zinssatz von 2 %, der vom Studierenden zu tragen ist. Das Darlehen muss spätestens zwei Jahre nach Studienende, jedoch maximal zehn Jahre nach Vertragsabschluss, zurückgezahlt werden.
Die Studienbeihilfe unterteilt sich in vier Kategorien: Grundbeihilfe, Mobilitätsbeihilfe, Sozialbeihilfe, Familienbeihilfe.
Die Grundbeihilfe ist für Studierende des Bachelor- oder Masterstudiums, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen (u. a. muss die Ausbildung zwischen 15 und 17 ECTS umfassen oder der Studierende muss mindestens an der Hälfte des Studienprogramms teilnehmen).
Der Betrag für das akademische Jahr 2025/2026 liegt bei 1.258 € pro Semester.
Die Mobilitätsbeihilfe ist für Studierende, die in einem Studiengang außerhalb des Landes ihres Wohnsitzes eingeschrieben sind und nachweisen, dass sie Mietkosten für eine Unterkunft tragen. Wenn der Studierende in Frankreich wohnt und studiert ebenfalls in Frankreich, besteht kein Anspruch.
Der Betrag für das akademische Jahr 2025/2026 liegt bei 1.566 € pro Semester.
Die Sozialbeihilfe richtet sich an Studierende, deren Haushaltseinkommen (steuerpflichtig) höchstens das 4,5-Fache des sozialen Mindestlohns für nicht-qualifizierte beträgt, also maximal 9.218,44 € pro Monat.
Der Betrag variiert je nach Einkommen und liegt bei maximal 2.438 € pro Semester.
Die Familienbeihilfe, in Höhe von 301 € pro Semester und Studierenden, wird gewährt wenn weitere Kinder im Haushalt ebenfalls eine Studienbeihilfe erhalten. Diese Beihilfe gilt ausschließlich für das Sommersemester.
Ein Zuschlag für Einschreibegebühren ist in Höhe von maximal 3.800 € möglich, wobei 50 % als Stipendium und 50 % als Studentendarlehen (falls gewünscht) gewährt werden.
Und wenn ich nicht in Luxemburg wohne?
Der Studierende muss zunächst in seinem Wohnsitzland eine mögliche Studienbeihilfe beantragen und die endgültige Antwort der zuständigen Behörde beifügen.
Das bedeutet, dass Antragsteller Bescheinigungen der zuständigen Behörden ihres Wohnsitzlandes vorlegen müssen, aus denen die Höhe der finanziellen Beihilfen und sonstigen finanziellen Vorteile hervorgeht, auf die sie von den Behörden ihres Wohnsitzlandes Anspruch haben.
Die Regelung sieht vor, dass das Stipendium nicht mit einem eventuellen Stipendium des Wohnsitzlandes kumuliert werden kann, dessen Betrag gegebenenfalls vom luxemburgischen Stipendium abgezogen wird.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Für Studierende, die ihr Studium im Wintersemester aufnehmen, kann der Antrag „Staatliche Studienbeihilfe - AideFi“ ab dem 1. August 2025 online auf https://mengstudien.public.lu/de/aides-financieres/aidefi.html ausgefüllt werden.
Der vollständige Antrag mit Formular und Belegen muss bis spätestens 30. November 2025 an das Ministerium für Forschung und Hochschulwesen (18-20, montée de la Pétrusse, L-2327 Luxemburg) zurückgeschickt werden.
Studierende, die einen Darlehen aufnehmen möchten, müssen bis spätestens 31. Juli 2025 das Original des Bewilligungsschreibens des Ministeriums für Forschung und Hochschulbildung bei einer der folgenden, mit dem Staat vertraglich verbundenen Banken vorlegen: Banque Internationale à Luxembourg (BIL), Banque Raiffeisen S.C., BGL BNP Paribas, Spuerkeess.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Team von Frontaliers Grand Est jederzeit gerne zur Verfügung.
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