Beförderungen im Unternehmen: Wie sieht die Gesetzgebung in Luxemburg aus?

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Am 18/11/2025, von Corentin Ritter veröffentlicht

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Die Beförderung ist in den meisten Unternehmen gang und gäbe, aber wie sieht das rechtliche Verfahren für ihre Umsetzung aus?



Das Beförderungsverfahren


Nach dem luxemburgischen Arbeitsrecht kann eine „neutrale oder für den Arbeitnehmer vorteilhafte Änderung […] ohne Kündigungsfrist und ohne Zustimmung des Arbeitnehmers umgesetzt werden“. Eine Beförderung kann daher einseitig durch den Arbeitgeber ausgesprochen werden. Der Arbeitnehmer muss jedoch über die Änderung mittels Einschreiben oder per persönlicher Übergabe schriftlich informiert werden. Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass in Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten ein Gespräch stattfinden muss.


Selbstverständlich darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht einseitig ändern, wenn die Änderung für den Arbeitnehmer nachteilig ist. Dazu zählen beispielsweise eine Gehaltskürzung, eine Konkurrenzklausel, eine Verlängerung der Arbeitszeit oder eine Herabstufung auf eine Position, die unterhalb des Qualifikationsniveaus des Mitarbeiters liegt.


Lehnt ein Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber auferlegte Beförderung ab, kann er das Unternehmen verlassen und behält dabei dieselben Rechte wie im Falle einer Entlassung. Sein Austritt gilt also nicht als freiwillige Kündigung, wodurch er besser geschützt ist.


Erfahren Sie mehr über Entlassungen in Luxemburg in unserem entsprechenden Artikel.



Die Änderung des Arbeitsvertrags


Eine Beförderung bringt automatisch eine Änderung des Arbeitsvertrags mit sich. Daher muss ein schriftlicher Zusatzvertrag erstellt werden. Dieser Zusatzvertrag ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und in zweifacher Ausführung anzufertigen. Das Exemplar des Arbeitnehmers muss ihm spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ausgehändigt werden.


Lehnt der Arbeitnehmer die Unterzeichnung ab, treten die Änderungen dennoch in Kraft. Ebenso kann der Arbeitnehmer, wenn er sich weigert, die neuen Bedingungen umzusetzen, sanktioniert oder sogar entlassen werden, da dies als Arbeitsverweigerung gewertet werden kann.



Die Voraussetzungen für eine Beförderung


In der Regel erfolgt eine Beförderung auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitgebers, der entscheidet, dass ein Mitarbeiter bereit für eine neue Position ist.


Einige Arbeitsverträge enthalten jedoch eine automatische Beförderungsklausel, die nach einem bestimmten Zeitraum oder nach Erreichen eines festgelegten Ziels greift. Dies gibt neuen Mitarbeitenden eine klare Perspektive für ihre Entwicklung und reduziert die subjektive Wahrnehmung, die bei spontanen Beförderungen manchmal als ungerecht empfunden wird.


Jede Beförderung sollte jedoch stets auf objektiven und überprüfbaren Kriterien beruhen. Kann der Arbeitgeber diese nicht belegen, riskiert er, dass seine Entscheidung wegen Diskriminierung oder Ungleichbehandlung angefochten wird.


In der Praxis erfolgt eine Beförderung daher meist erst, nachdem der Mitarbeitende eine gewisse Erfahrung im Unternehmen gesammelt hat.



Weitere Informationen zur Arbeitsgesetzgebung in Luxemburg finden Sie auf unserem Blog.

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