Im Leben eines Arbeitnehmers gibt es bestimmte persönliche Ereignisse, ob schön oder schwer, die eine Auszeit erfordern: Hochzeit, Umzug, Geburt oder Tod... In Luxemburg sieht das Arbeitsrecht sogenannte Sonderurlaube vor, damit Arbeitnehmer diese wichtigen Momente bewältigen können, ohne ihren Arbeitsplatz oder ihr Gehalt zu verlieren. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie, welche Sonderurlaube Ihnen zustehen und unter welchen Bedingungen.
Wenn persönliche Ereignisse den Berufsalltag unterbrechen
Auch wenn die Arbeit einen großen Teil unseres Lebens einnimmt, gibt es Ereignisse, die einfach nicht warten können. Das luxemburgische Arbeitsrecht erkennt diese wichtigen Momente an und gewährt Arbeitnehmern bezahlten Sonderurlaub, um sie ohne Lohneinbußen wahrnehmen zu können, wie in Artikel L.233-16 des Arbeitsgesetzbuchs geregelt.
Was ist ein Sonderurlaub?
Ein Sonderurlaub ist eine bezahlte und genehmigte Freistellung, die Arbeitnehmern gewährt wird, wenn ein bedeutendes persönliches Ereignis eintritt, etwa eine Hochzeit, ein Todesfall, ein Umzug oder eine Geburt.
Dieser Anspruch gilt für alle Arbeitnehmer im privaten Sektor, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit, sofern die Abwesenheit durch ein offizielles Dokument (z. B. Urkunde, Bescheinigung, Vorladung) belegt wird.
Der Arbeitsvertrag wird während des Sonderurlaubs zwar ausgesetzt, das Gehalt bleibt jedoch erhalten.
Konkret bedeutet das:
• Es gibt keine Wartezeit von drei Monaten, bevor der Anspruch entsteht (im Gegensatz zu manchen anderen Urlaubsarten).
• Das Gehalt wird in der Regel vom Arbeitgeber fortgezahlt, wobei in bestimmten Fällen der Staat einen Teil übernehmen kann.
• Der Arbeitsvertrag bleibt bestehen: Eine Kündigung wegen der Beantragung oder Inanspruchnahme eines Sonderurlaubs ist nicht zulässig.
Gründe und Dauer
Hier sind die wichtigsten Sonderurlaube, die laut luxemburgischem Arbeitsrecht (Stand 2025) vorgesehen sind:

Tabelle mit den verschiedenen Sonderurlauben in Luxemburg
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Darüber hinaus gibt es auch Sonderurlaub zur Ausübung bürgerlicher Rechte und Pflichten, beispielsweise zum Wählen bei Kommunal-, Parlaments- oder Europawahlen.
Einige Erläuterungen:
- Der Sonderurlaub muss zum Zeitpunkt des Ereignisses oder unmittelbar danach genommen werden, es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung.
- Der Umzugsurlaub gilt nur für private Umzüge; ein vom Arbeitgeber angeordneter Standortwechsel berechtigt nicht dazu.
- Manche Urlaube, etwa solche im Zusammenhang mit Pflege oder Abhängigkeit, werden teilweise vom Staat übernommen.
Wie beantragt man einen Sonderurlaub?
Das Verfahren ist einfach:
- Den Arbeitgeber so früh wie möglich informieren, am besten schriftlich.
- Ein Nachweisdokument vorlegen, etwa eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde.
- Der Urlaub sollte in einem angemessenen Zeitraum um das Ereignis herum genommen werden.
Der Sonderurlaub wird wie ein normaler Arbeitstag bezahlt. Der Arbeitgeber darf den Antrag nicht ohne triftigen Grund ablehnen und keine Sanktionen gegen den Arbeitnehmer verhängen, der diesen Anspruch nutzt.
Einige Punkte, die Sie beachten sollten
- Einige Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können günstigere Laufzeiten vorsehen, daher ist es immer ratsam, dies zu überprüfen.
- Im Personalregister müssen diese Abwesenheiten als Arbeitszeit vermerkt werden.
- Sonderurlaube können weder kumuliert noch verschoben werden. Wenn sie nicht zum entsprechenden Zeitpunkt genommen werden, verfallen sie.
- Bei Streitfällen oder unberechtigten Ablehnungen kann das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt einbezogen werden.
Das System der Sonderurlaube zeigt, dass das luxemburgische Arbeitsrecht nicht nur auf Produktivität setzt, sondern auch die Freuden und Herausforderungen des Lebens berücksichtigt. Hochzeit, Geburt, Trauerfall oder Umzug, diese Momente prägen unser Leben, und das Gesetz sorgt dafür, dass sie mit Ruhe und Sicherheit erlebt werden können, auch als Arbeitnehmer.
Denn schließlich spielt sich das Leben nicht nur im Büro ab.
Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Arbeitnehmer in Luxemburg finden Sie in unserem Blog.