Die Elternzeit in Luxemburg

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Am 20/06/2024, von Loïc Braun veröffentlicht

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Sie arbeiten in Luxemburg und erwarten ein Kind? Sie möchten Elternzeit in Anspruch nehmen? Alle Antworten auf Ihre Fragen finden Sie hier. 👇



Welche verschiedenen Elternzeiten gibt es in Luxemburg? 


Es gibt zwei verschiedene Arten von Elternzeiten: 


  1. Die erste Elternzeit muss unmittelbar nach der Geburt oder Adoption des Kindes genommen werden. 
  2. Die zweite Elternzeit muss vor dem 6. Geburtstag des Kindes genommen werden. 


Wenn einer der Elternteile in Luxemburg arbeitet, kann der Grenzgänger zwischen den beiden Elternzeiten wählen. 


Wenn beide Eltern in Luxemburg arbeiten, hat jeder Elternteil Anspruch auf eine der beiden Elternzeiten. Seit dem 1. Oktober 2016 kann die Elternzeit gleichzeitig von beiden Elternteilen genommen werden. 



Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Anspruch auf Elternzeit zu haben? 


  • Das Kind muss im eigenen Haushalt betreut werden. 
  • Der Elternteil muss Mitglied der luxemburgischen Sozialversicherung sein. 
  • Der Arbeitsvertrag oder die Arbeitsverträge muss/müssen die gesamte Dauer der Elternzeit abdecken und mindestens 10 Stunden Arbeit pro Woche umfassen. 
  • Während der Elternzeit darf keine berufliche Tätigkeit in Vollzeit ausgeübt oder, im Falle von Teilzeit-Elternzeit, nur eine reduzierte Teilzeittätigkeit ausgeübt. 



Ich bin Grenzgänger, habe ich Anspruch auf Elternzeit? 


Ja. Jeder Arbeitnehmer in Luxemburg hat Anspruch auf Elternzeit.



Wie lange dauert die Elternzeit? 


Es gibt 3 Möglichkeiten: 

  1. Elternzeit von 4 oder 6 Monaten in Vollzeit (keine berufliche Tätigkeit während dieser Zeit). 
  2. Elternzeit von 8 oder 12 Monaten in Teilzeit: In diesem Fall muss die Arbeitszeit während des betreffenden Zeitraums um die Hälfte reduziert werden. 
  3. Gestaffelte Elternzeit mit 2 Optionen: 


  • Reduzierung der Arbeitszeit um einen Tag pro Woche über 20 Monate. 
  • Reduzierung in vier Zeiträumen von jeweils einem Monat über maximal 20 Monate (4 Monate ohne Arbeit während eines Zeitraums von 20 Monaten).



Welche Schritte sind erforderlich? 


Sie müssen Ihren Arbeitgeber spätestens 2 Monate vor Beginn des ersten Elternurlaubs und spätestens 6 Monate vor dem Beginn des zweiten Elternurlaubs per Einschreiben informieren. 


Es ist auch zwingend erforderlich, einen Antrag bei der „Caisse pour l’Avenir des Enfants“ (CAE) in Luxemburg zu stellen, indem Sie ein Formular ausfüllen, das auf https://cae.public.lu unter der Rubrik „Mehr“ > „Dienste und Anträge“ > „Antragsformular für Elternurlaub“ verfügbar ist. Einige Nachweise müssen ebenfalls eingereicht werden. 



Welche Entschädigung gibt es? 


Ihr Arbeitgeber zahlt während des Elternurlaubs in Vollzeit kein Gehalt. Bei einer Elternzeit in Teilzeit erhalten Sie eine Vergütung in Höhe von 50 % von Ihrem Arbeitgeber. Bei gestaffeltem Elternurlaub erhält der Arbeitnehmer, der an einem Tag pro Woche nicht arbeitet, 80 % seines Gehalts. Ein Arbeitnehmer, der 4 Monate von insgesamt 20 Monaten nicht arbeitet, erhält für diese 4 Monate keine Vergütung. 


Die CAE zahlt eine Ersatzleistung, die von verschiedenen Kriterien abhängt. Für das Jahr 2024 liegt sie zwischen 2.054,68 €/Monat und 3.424,47 €/Monat.



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