2026 bringt zahlreiche konkrete Neuerungen für Arbeitnehmende, Arbeitgebende und Arbeitssuchende in Luxemburg mit sich. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick, um informiert zu bleiben und sich schnell darauf einzustellen.
Gehälter, Renten und finanzielle Unterstützungen
Ab dem 1. Januar 2026 steigt der globale Beitragssatz zur Rentenversicherung von 24 % auf 25,5 %. Dieser wird weiterhin zwischen Arbeitnehmenden, Arbeitgebenden und dem Staat aufgeteilt. Die Reform führt zudem neue Maßnahmen ein, darunter die progressive Rente sowie eine flexiblere Anerkennung von Studienjahren bei der Berechnung der Rentenansprüche.
Laut Statec ist im dritten Quartal 2026 ein Index vorgesehen, der eine Erhöhung der Gehälter, Löhne und Renten um 2,5 % zur Folge haben dürfte.
Darüber hinaus soll im Laufe des Jahres 2026 eine finanzielle Beihilfe für Rentnerinnen, Rentner sowie Personen ab 65 Jahren eingeführt werden. Die Regierung weist darauf hin, dass diese Unterstützung einkommensabhängig und degressiv ausgestaltet sein wird.
Mehr dazu finden Sie in unserem Artikel zu den Rechten und Arbeitsbedingungen in Luxemburg.
Gehaltstransparenz
Luxemburg wird die europäische Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz spätestens bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Diese Richtlinie bringt neue Verpflichtungen für Arbeitgebende mit sich, unter anderem:
- Bereitstellung von Informationen über Gehälter oder Gehaltsspannen für Bewerbende und Mitarbeitende;
- Erläuterung der objektiven Kriterien zur Festlegung und Anpassung von Vergütungen;
- Erleichterter Zugang zu bestimmten Gehaltsdaten zur Bekämpfung von Diskriminierung.
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Besteuerung
Anfang Januar 2026 soll der Finanzminister eine umfassende Steuerreform vorstellen. Diese zielt insbesondere darauf ab, den Steuertarif zu überarbeiten, um eine gerechtere Besteuerung unabhängig vom Familienstand zu gewährleisten.
Die Einzelheiten dieser Reform finden Sie in unserem speziellen Artikel.
Mobilität und Verkehr
Im Jahr 2026 werden mehrere Maßnahmen und Bauprojekte die Pendlerwege, insbesondere für Grenzgängerinnen und Grenzgänger, direkt beeinflussen.
Um die Nutzung der dritten Spur der A3, die für den öffentlichen Nahverkehr und Fahrgemeinschaften reserviert ist, zu gewährleisten, wurden Fahrgemeinschaftsradare installiert. Diese befinden sich seit Dezember 2025 in der Testphase und sollen in Kürze dazu dienen, Autofahrer zu bestrafen, die alleine auf dieser Spur fahren.
Im Rahmen der Modernisierung der Bahnstrecken Bettembourg-Luxemburg und Thionville-Luxemburg (vollständige Inbetriebnahme für 2027 vorgesehen) sind ebenfalls neue Bauarbeiten geplant. In den folgenden Zeiträumen kommt es zu Verkehrsunterbrechungen, die durch Busse ersetzt werden:
- vom 14. bis 23. Februar 2026;
- vom 23. Mai bis 1. Juni 2026;
- vom 16. Juli bis 24. August 2026.
Betroffen sind insbesondere Reisende aus Thionville, Metz und Esch-sur-Alzette.
Weitere, kleinere Bauarbeiten wirken sich ebenfalls auf die Strecken Longwy-Luxemburg, Arlon-Luxemburg, Trier-Luxemburg und Diekirch-Luxemburg aus.
Gute Nachrichten gibt es hingegen für den Straßenverkehr, mit dem Abschluss mehrerer Großbaustellen:
- der Knotenpunkt Pontpierre (A4) im Laufe des Jahres 2026;
- die Straße der belgischen Grenzgänger (zwischen Mamer/Capellen und der Raststätte Capellen) im Mai 2026;
- das Viadukt von Beauregard (A31) nach dem Sommer 2026, mit schrittweiser Rückkehr zum Normalverkehr.
Ebenfalls zu beachten: Der Baubeginn für die künftige Straßenbahnlinie ist für 2026 geplant.
Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation
Seit dem 1. Januar 2026 erlaubt ein neues Gesetz bestimmten Geschäften, ihre Mitarbeitenden sonntags bis zu 8 Stunden arbeiten zu lassen, gegenüber zuvor 4 Stunden:
- Unternehmen mit bis zu 30 Mitarbeitenden können diese Regelung ohne Verhandlungen anwenden;
- Ab 31 Mitarbeitenden ist weiterhin ein Kollektivvertrag mit den Gewerkschaften erforderlich;
- Die bestehenden Regeln zu den sechs verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr bleiben unverändert.
Am 4. Juli 2026 treten außerdem Sanktionen gegen Arbeitgebende in Kraft, die das Recht auf Nichterreichbarkeit nicht respektieren. Damit wird der Schutz der Arbeitnehmenden vor beruflichen Anfragen außerhalb der Arbeitszeit weiter gestärkt.
Zudem ermöglicht ein neues Gesetz vielen Geschäften, an Werktagen von 5.00 bis 21.00 Uhr und am Wochenende bis 19.00 Uhr zu öffnen. Bestimmte Betriebe (Metzgereien, Bäckereien, Konditoreien, Cateringbetriebe und Gastronomiebetriebe) dürfen außerdem an drei gesetzlichen Feiertagen öffnen: 1. Mai, 25. Dezember und 1. Januar. Dieses Gesetz tritt am 19. Juni 2026 in Kraft.
Ebenfalls lesenswert: Schulferien und gesetzliche Feiertage 2026 in Luxemburg.
Bildung und Beschäftigung junger Menschen
Ab dem Schuljahresbeginn im September 2026 wird die Schulpflicht in Luxemburg von 16 auf 18 Jahre erhöht. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Schulabbruch zu bekämpfen, und wird sich indirekt auf den Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt auswirken, insbesondere auf bestimmte Teilzeitstellen.
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