Steuererklärung 2025 in Luxemburg: Was Sie wissen sollten

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Am 11/03/2025, von Loïc Braun veröffentlicht

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Die Steuererklärung in Luxemburg ist jedes Jahr ein wichtiger Schritt für alle Steuerzahler, sei es für luxemburgische Einwohner oder Grenzgänger. In vielen Fällen ist sie nicht zwingend erforderlich (wegen der Quellensteuer), aber sie kann oft von Vorteil sein. Im Jahr 2025 treten mehrere Änderungen und steuerliche Erleichterungen in Kraft, die die Verfahren für viele Steuerzahler vereinfachen. Hier ist ein umfassender Leitfaden, der Ihnen hilft, Ihre Steuererklärung mit Ruhe und Gelassenheit vorzunehmen.



Schritte und Fristen für die Steuererklärung


  1. Erhalt des Formulars: Die Formulare und Online-Dienste werden ab dem 7. April 2025 auf MyGuichet.lu zugänglich sein. Wenn Sie kein Papierformular oder eine Einladung zur Online-Erklärung erhalten, können Sie die Erklärung trotzdem abgeben.
  2. Sammlung der notwendigen Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Belege für Ihre Einkünfte und absetzbaren Ausgaben haben (z. B. die „Einkommensbescheinigung“, die Ihr Arbeitgeber im ersten Quartal des Jahres ausstellt).
  3. Ausfüllen des Formulars Modell 100: Dieses Formular ist entscheidend, um Ihre Einkünfte anzugeben und eventuell steuerliche Abzüge in Anspruch zu nehmen.
  4. Einreichung der Erklärung: Achten Sie darauf, die Steuererklärung vor dem 31. Dezember 2025 einzureichen.
  5. Berechnung der Steuer: Die Steuerbehörde wird den Steuerbetrag basierend auf Ihren Einkünften, absetzbaren Ausgaben und Ihrer familiären Situation ermitteln.



Wo Sie Ihre Steuererklärung einreichen können


  • Papierform: Füllen Sie das Formular aus, das von der Behörde übermittelt wurde, und reichen Sie es beim Finanzamt ein oder senden Sie es per Post;
  • Online: Nutzen Sie das Portal MyGuichet.lu für eine schnellere und vereinfachte Bearbeitung (melden Sie sich mit einem Luxtrust-, GouvID- oder eIDAS-Produkt an).



Strafen


  • Eine verspätete Abgabe führt zu Strafen und Verzugszinsen (Bußgelder bis zu 25.000 €, Steuerzuschläge von 10 % bis 20 % je nach Verspätung);
  • Eine Verlängerung kann bei Bedarf beantragt werden;
  • Die Online-Abgabe ermöglicht eine schnellere Bearbeitung, mit einer Steuerberechnung innerhalb von 15 Tagen.



Neuigkeiten im Steuerrecht in Luxemburg für 2025


Es gibt mehrere wichtige steuerliche Änderungen, die für die Steuererklärung 2025 zu beachten sind:

  1. Verschiebung des Anfangsdatums: Die Einreichung der Steuererklärungen beginnt ausnahmsweise am 7. April 2025, anstatt wie üblich am ersten Montag im Februar;
  2. Vereinfachte vorab ausgefüllte Erklärungen: Einführung eines Systems der Steuerverwaltung (ACD) für bestimmte Steuerzahler mit einer einfachen steuerlichen Situation, sei es für Bewohner oder Grenzgänger;
  3. Anpassung des Steuersatzes: Eine Reduzierung der Steuer um 2,5 Indexpunkte, was die Steuerlast der Haushalte verringert;
  4. Befreiung für Alleinerziehende: Alleinerziehende Familien mit einem Jahresgehalt von bis zu 52.400 Euro sind von der Steuer befreit;
  5. Erhöhung der Steuergutschrift für Alleinerziehende (CIM): Der CIM wird von 2.505 auf 3.504 Euro erhöht;
  6. Prämie für junge Arbeitnehmer: Eine Steuerbefreiung von 75 % für eine Prämie zwischen 2.500 und 5.000 Euro für junge Menschen unter 30 Jahren, die ihren ersten Arbeitsvertrag unterschreiben;
  7. Steuergutschrift für Überstunden (CIHS): Der Steuerabzug kann bis zu 700 Euro pro Jahr für bestimmte Grenzgänger betragen;
  8. Erleichterung des Steuerregimes für Impats: Eine Maßnahme zur Förderung der Attraktivität Luxemburgs für hochqualifizierte Arbeitskräfte.


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Wenn Sie diese Empfehlungen befolgen, können Sie als luxemburgischer Einwohner oder Grenzgänger Ihre Einkünfte optimal erklären und steuerliche Unannehmlichkeiten vermeiden.


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