Steuerreform in Luxemburg: Welche Änderungen sind zu erwarten?

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Am 13/11/2025, von Corentin Ritter veröffentlicht

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In Luxemburg wird derzeit eine Steuerreform vorbereitet. Welche Auswirkungen wird diese auf die Haushalte haben?



Auf dem Weg zu mehr steuerlicher Gerechtigkeit


Im Jahr 2023 wurde der Wunsch nach einem Gesetz zur Steuerreform in das Regierungsprogramm aufgenommen. Der Gesetzentwurf soll bis 2026 vorgelegt werden, mit Inkrafttreten am 1. Januar 2028 und Anwendung auf das entsprechende Steuerjahr.


Ziel der Reform ist es, eine einheitliche Steuerklasse einzuführen und damit die derzeit drei bestehenden Steuerklassen abzuschaffen:


  • Klasse 1, die Grundklasse, die alle alleinstehenden oder geschiedenen Personen ohne Kinder umfasst.
  • Klasse 1A umfasst Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Diese Klasse ist vorteilhafter, da sie darauf abzielt, die Belastungen für Alleinerziehende zu verringern.
  • Klasse 2 umfasst verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Paare. In dieser Klasse werden die Einkommen beider Partner addiert, durch zwei geteilt und die Steuer anschließend verdoppelt. Dadurch profitieren Paare oft von niedrigeren Steuersätzen, insbesondere wenn ein Partner deutlich weniger verdient als der andere.


Mit der Vereinheitlichung wird der Steuersatz künftig für alle in etwa dem der derzeitigen Klasse 1A entsprechen.


Diese Reform würde somit das Ende der Berücksichtigung des Familienstands bei der Berechnung der Einkommensteuer bedeuten, die seit 1842 gilt.


Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihre Steuererklärung für 2025 ausfüllen, finden Sie alle nützlichen Informationen in unserem Steuerleitfaden.



Die Gründe für diese Änderung


Die Reform wird den luxemburgischen Staat jährlich rund 800 bis 900 Millionen Euro kosten, soll jedoch zu mehr Gleichbehandlung zwischen allen Haushalten führen. Die Regierung hat sich für diese Anpassung entschieden, um den tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel zu berücksichtigen. Das derzeitige System stammt aus dem Jahr 1960, einer Zeit, in der Frauen kaum erwerbstätig waren und ohne Zustimmung ihres Ehemanns nicht einmal ein Bankkonto eröffnen konnten. Heute liegt die Beschäftigungsquote des zweiten Partners bei 67 %, wodurch die bisherige Berechnungsmethode für die Mehrheit der Haushalte nicht mehr zeitgemäß ist.


Eine Studie des STATEC zeigt außerdem, dass der Anteil verheirateter Paare zwischen 2011 und 2021 deutlich gesunken ist, insbesondere bei jüngeren Menschen. Der Anteil der Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft ist hingegen gestiegen. Mit dem Wegfall steuerlicher Vorteile könnte dieser Anteil nach 2028 wieder zurückgehen.


STATEC-Grafik zum Familienstand der Haushalte in Luxemburg



Die Auswirkungen der Reform auf die Kaufkraft der Luxemburger


Das neue System wird vor allem Alleinstehenden und unverheirateten Paaren zugutekommen, während verheiratete oder verpartnerte Paare künftig weniger steuerliche Vorteile haben werden. Allerdings können Paare, die bereits vor Inkrafttreten der Reform verheiratet oder verpartnert sind, ihre bisherigen Vorteile für eine Übergangszeit von 20 Jahren weiterhin nutzen.


Das Ziel dieser Reform ist es, ein gerechteres und gleichberechtigteres Steuersystem für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.



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