Grenzgänger in Luxemburg: Das sind die finanziellen Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können

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Am 18/07/2023, von Florane Giolat veröffentlicht

Wenn Sie in der Grenzregion wohnen, aber in Luxemburg arbeiten, können Sie wie luxemburgische gebietsansässige Arbeitnehmer bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Zusätzlich zu den Sozialleistungen des deutschen Staates oder Ihres Heimatlandes haben Sie als Grenzgänger in Luxemburg unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf weitere Hilfen.

 

Das Kindergeld

 

Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiten, haben Anspruch auf das luxemburgische Kindergeld. Das Kindergeld wird ab der Geburt eines Kindes bis zu seinem 18. Lebensjahr gezahlt. Bei einer Sekundarausbildung, einem Studium, einer speziellen Schulung mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt oder einer Lehre, mit einem Gehalt unter dem sozialen Mindestlohn, wird es bis zum Alter von 25 Jahren gewährt.


Die Höhe des Kindergeldes beträgt 292,54 Euro pro Kind und pro Monat und erhöht sich um 22,11 Euro pro Kind ab 6 Jahren und um 55,19 Euro für Kinder ab 12 Jahren. Es gibt mehrere Voraussetzungen um das Kindergeld zu erhalten: Ein Elternteil muss in Luxemburg arbeiten, muss bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) gemeldet sein und das Kind muss entweder in einem EU-Land oder in einem Land, mit dem Luxemburg ein Abkommen über soziale Sicherheit geschlossen hat, wohnen.

 

Schulanfangszulage

 

Zu jedem Schuljahresbeginn zahlt der luxemburgische Staat Familien eine finanzielle Unterstützung für den Kauf von Schulmaterialien. Um diese Zulage zu erhalten, müssen die Eltern des Kindes in Luxemburg arbeiten und das Kind muss zudem dort zur Schule gehen.

 

Die Auszahlung erfolgt automatisch im August durch die Zukunftskasse (Caisse pour l'Avenir des Enfants (CAE)). Die Schulanfangszulage kann für jedes Kind beantragt werden. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem Alter des Kindes. Für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren beträgt sie 115 Euro. Ab 12 Jahren steigt sie auf 235 Euro.

 

Die Geburtszulage

 

Um die Geburtsbeihilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen, sie wird nicht automatisch gewährt. Sie wird in drei Raten von jeweils 580,03 Euro ausgezahlt: die vorgeburtliche Zulage, die eigentliche Geburtszulage und die nachgeburtliche Zulage.

 

Die vorgeburtliche Beihilfe und die eigentliche Geburtsbeihilfe gelten für alle Frauen, die schwanger sind oder entbunden haben, unabhängig davon, ob sie in Luxemburg oder außerhalb wohnen. Frauen, die nicht in Luxemburg wohnen, haben nur Anspruch auf die Beihilfe, wenn sie in Luxemburg arbeiten und nicht bereits in ihrem Wohnsitzland einen Anspruch auf eine ähnliche Leistung haben. 


Die vorgeburtliche Zulage:

Die vorgeburtliche Beihilfe wird gezahlt, wenn die Mutter mindestens fünf medizinische Untersuchungen bei einem Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie eine zahnärztliche Untersuchung durchgeführt hat. Außerdem muss sie aufgrund einer Beschäftigung in Luxemburg sozialversichert sein.


Die eigentliche Geburtszulage:

Nach der Entbindung bekommt die Mutter Anspruch auf die eigentliche Geburtsbeihilfe. Um anspruchsberechtigt zu sein, muss sie erneut eine medizinische Untersuchung durchführen lassen, bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen angemeldet sein und das Kind muss lebensfähig geboren worden sein, d. h. mit einer Tragzeit von mehr als 22 Wochen.


Die nachgeburtliche Zulage:

Damit Sie Anspruch auf die nachgeburtliche Beihilfe haben, muss Ihr Kind bis zum Alter von zwei Jahren sechs medizinischen Untersuchungen unterzogen worden sein. Darüber hinaus muss mindestens ein Elternteil in Luxemburg arbeiten und in Luxemburg sozialversichert sein. Die nachgeburtliche Zulage kann vom Vater oder der Mutter des Kindes oder jeder anderen Person, die die elterliche Fürsorge für das Kind innehat, beantragt werden.

 

Gutscheine für Kinderbetreuung: der "chèque-service accueil" (CSA)

 

Gutscheine für Kinderbetreuung sind für einkommensschwache Familien mit einem oder mehreren Kindern vorgesehen, die in einer Kindertagesstätte oder Kinderkrippe eingeschrieben sind oder in Luxemburg zur Schule gehen. Die Gutscheine helfen bei der Finanzierung von Kosten für die Kinderbetreuung, aber auch von außerschulischen Aktivitäten mit Partnerorganisationen des CSA. Die Mitgliedschaft im „chèque-service accueil“ ist kostenlos und steht in Luxemburg arbeitenden Grenzgängern zur Verfügung.

 

Je nach Gehalt und Einkommen der Eltern können mit dieser Unterstützung 20 kostenlose Betreuungsstunden für Kinder zwischen 1 und 4 Jahren in einer kollektiven Betreuungseinrichtung sowie ermäßigte Tarife in Anspruch genommen werden. Der Betrag wird direkt von der monatlich zu zahlenden Rechnung abgezogen.

 

Um die CSA zu erhalten, muss der Elternteil oder der gesetzliche Vertreter bei der CCSS angemeldet sein oder bei einer europäischen Institution arbeiten. Außerdem muss das Kind, für das die CSA beantragt wird, in Luxemburg Kindergeld erhalten (entweder von der CAE oder von einer europäischen Einrichtung).

 

Finanzielle Unterstützung für Studierende (AideFi)

 

Alle Vollzeit- und Teilzeitstudierenden, einschließlich der Grenzgänger, sowie die Kinder von Grenzgängern, die in Luxemburg studieren, können eine staatliche Studierendenbeihilfe erhalten, wenn:

 

  • sie als Vollzeit- oder Teilzeitstudent*in in einem Hochschulstudiengang eingeschrieben sind; und
  • wenn ein Elternteil während einer kumulativen Dauer von mindestens 5 Jahren innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren bei der CCSS gemeldet war oder der Studierende während einer kumulativen Dauer von mindestens fünf Jahren an einer öffentlichen oder privaten Schule oder Universität in Luxemburg eingeschrieben war.

 

Für nicht in Luxemburg ansässige Studierende ist die finanzielle Unterstützung eine Substitutionshilfe und sie müssen vor der Antragstellung alle notwendigen Schritte in ihrem Wohnsitzland unternommen haben, um die Substitutionshilfe für ihr Studium erhalten. Der offizielle positive oder negative Bescheid für das laufende akademische Jahr muss dem Antrag auf AideFi in Luxemburg beigefügt werden. Die AideFi besteht aus verschiedenen Arten von Stipendien, das Basisstipendium beträgt jedoch immer 1.199 Euro pro Semester.



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