Die Qualifikation eines Arbeitnehmers wird bei Abschluss seines Arbeitsvertrages festgelegt. Diese kann sich jedoch im Laufe der Zeit verändern, da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer insbesondere durch eine Beförderung neue Verantwortlichkeiten übertragen kann. Bevor man eine solche Änderung akzeptiert, sollte man die Vorteile und Folgen der vorgeschlagenen Beförderung sorgfältig abwägen.
Was ist eine Beförderung?
Eine Beförderung bedeutet einen beruflichen Aufstieg im Unternehmen. Sie stellt eine Änderung der ursprünglich vereinbarten Qualifikation hin zu einer höheren Einstufung in der Stellenklassifizierung dar.
Meistens bringt eine Beförderung eine tatsächliche Veränderung der Tätigkeit mit sich, neue Aufgaben, zusätzliche Verantwortlichkeiten und eine höhere Vergütung. Sie erfolgt in der Regel nach einer gewissen Betriebszugehörigkeit oder in Anerkennung der erzielten Leistungen des Arbeitnehmers.
Muss man eine Beförderung zwingend annehmen?
Eine Beförderung stellt eine Änderung des Arbeitsvertrages dar, da sie wesentliche Vertragselemente betrifft. Daher ist ein Vertragszusatz erforderlich, den der Arbeitnehmer annehmen muss. Eine Beförderung kann ihm nicht einseitig auferlegt werden. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer eine angemessene Bedenkzeit einräumen, um seine Entscheidung zu treffen.
Dies dient dem Schutz des Arbeitnehmers. Denn auch wenn eine Beförderung in den meisten Fällen vorteilhaft ist, kann sie gelegentlich vom Arbeitgeber missbräuchlich eingesetzt werden, etwa, um einen Mitarbeiter auf eine Position zu versetzen, die nicht seinen Kompetenzen entspricht, um ihn anschließend wegen mangelnder Leistung entlassen zu können.
In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer die Beförderung ohne Angabe von Gründen ablehnen. Der Arbeitgeber darf ihm dies nicht vorwerfen und ihn aus diesem Grund auch nicht kündigen.
Es ist daher ratsam, sich bei einem Beförderungsangebot ausreichend Zeit zu nehmen, um die neuen Aufgaben, ihre Passung zu den eigenen Fähigkeiten und beruflichen Zielen, die Entwicklungsmöglichkeiten sowie die Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen zu prüfen. Denn wird der Vertragszusatz einmal angenommen, ist er sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber verbindlich.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Eine Beförderung muss eindeutig vom Arbeitgeber gewollt sein und kann daher grundsätzlich nicht stillschweigend erfolgen.
Allerdings sehen manche Tarifverträge eine „automatische“ Beförderung vor, wenn ein Arbeitnehmer über einen bestimmten Zeitraum hinweg auf einer höheren Position eingesetzt war, es sei denn, die Übernahme dieses Postens setzt ausdrücklich den Erwerb einer besonderen Qualifikation, wie etwa durch eine Prüfung oder ein Auswahlverfahren, voraus.
Was ist die Erprobungszeit?
Der Arbeitgeber kann eine Erprobungszeit vereinbaren, um die Eignung des Arbeitnehmers für die neue Position zu überprüfen. Verläuft die Erprobungszeit erfolgreich, behält der Arbeitnehmer seine neuen Aufgaben und unterzeichnet einen entsprechenden Vertragszusatz.
Kommt der Arbeitgeber hingegen zu dem Schluss, dass der Arbeitnehmer nicht über die erforderlichen Kompetenzen verfügt, muss er ihn auf die ursprüngliche Position zurückversetzen, zu den Bedingungen des ursprünglichen Arbeitsvertrages.
Die Rechtsprechung verlangt jedoch ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer der Einführung einer Erprobungszeit zustimmt.
Fehlt diese Zustimmung, kann die Rückversetzung in die alte Position den Arbeitnehmer berechtigen, das Arbeitsverhältnis wegen Pflichtverletzung des Arbeitgebers als beendet anzusehen. In diesem Fall wäre der Arbeitgeber verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, ähnlich wie bei einer Kündigung ohne sachlichen Grund. Vor Einleitung eines solchen Verfahrens empfiehlt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Lega Life.