Ab Januar 2024 wird Moovijob.com die Unternehmen darum bitten, eine Gehaltsspanne für Ihre ausgeschriebenen Stellen anzugeben. Es ist verständlich, dass Bewerber frühzeitig Zugang zu diesen Informationen erhalten möchten. Doch stellt sich die Frage, ob dies immer im Interesse der einstellenden Unternehmen geschieht. Des Weiteren wird in diesem Zusammenhang auf eine neue EU-Richtlinie verwiesen, die eine entsprechende Offenlegung vorschreibt. Inwiefern dies tatsächlich der Fall ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die Einkommensungleichheit als Ursprung für die Pflichtangabe von Gehältern
In der Europäischen Union verdienen Frauen durchschnittlich 13% weniger als Männer. Diese Ungleichheit lässt sich zum großen Teil auf Unterschiede in den Arbeitszeiten und den besetzten Positionen zurückführen. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hat der Rat der Europäischen Union neue Regelungen zur Förderung der Entgelttransparenz eingeführt und mit der EU-Richtlinie 2023/970 vom 10. Mai 2023 verabschiedet.
Ist die Angabe des Gehalts in der Stellenanzeige also wirklich ein Muss?
Eine derartige Regelung ist in den bestehenden Gesetzen nicht verankert. Zukünftig wird es jedoch für Arbeitgeber verpflichtend sein, vor jedem Vorstellungsgespräch mit einem Bewerber das konkrete Gehalt oder zumindest die Gehaltsspanne für die ausgeschriebene Position anzugeben.
Diese Information kann entweder zu Beginn des Gesprächs oder - im Idealfall - so früh wie möglich kommuniziert werden. Eine besonders effektive Maßnahme wäre es, das Gehalt bereits in die Stellenanzeige zu integrieren. In jedem Fall steht dies im Einklang mit der neuen Gesetzgebung.
Weitere relevante Bestimmungen des Gesetzes sind:
- Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen.
- Nach der Einstellung hat der Bewerber das Recht, sich beim Unternehmen über das durchschnittliche Gehaltsniveau innerhalb des Betriebs und die Kriterien für Gehaltserhöhungen zu erkundigen.
Bis zum 7. Juni 2026 müssen alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Richtlinie, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht unmittelbar anwendbar ist, in ihre nationalen Gesetze überführen.
Ist die Angabe einer Gehaltsspanne in einer Stellenanzeige letztlich sinnvoll?
Dies führt in zahlreichen Situationen zu einer Zeitersparnis, sowohl für den Bewerber, der das Gehalt nicht erst am Ende des Einstellungsverfahrens erfährt, als auch für den Personalverantwortlichen, der nicht zu spät mit den Gehaltsvorstellungen des Bewerbers konfrontiert wird.
Ebenso eröffnet dies in spezifischen Branchen, in denen ein Fachkräftemangel besteht (davon gibt es in Luxemburg viele), die Möglichkeit, mehr Mitarbeiter einzustellen oder sich als Arbeitgeber zu profilieren. Ein Unternehmen, das transparent ist, könnte für die neuen Generationen besonders ansprechend wirken.
Wenn es sich beim angebotenen Gehalt jedoch um das Mindestgehalt handelt, könnte es sinnvoll sein, dies nicht explizit anzugeben, um keine potenziellen Bewerbungen zu verlieren.
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich zu überlegen, wo das Angebot in Bezug auf die Anzahl der potenziellen Bewerber und die Wettbewerbssituation positioniert ist.
Und wie sieht es bei Moovijob.com aus?
Ab Januar 2024 werden wir aktiv darauf hinwirken, dass all unsere Kunden in ihren Stellenanzeigen durchgehend eine Gehaltsspanne angeben. Gleichzeitig werden wir auf der Bewerberseite neue Funktionen einführen, die Anzeigen mit Gehaltsangaben besonders hervorheben. Das beinhaltet beispielsweise die Option, ausschließlich Stellenanzeigen mit Gehaltsangaben anzuzeigen oder Job Alerts für Stellen mit Gehaltsinformationen zu erstellen.
Um eine präzise Aussage zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Gehaltsspanne nicht übermäßig weit zu fassen, idealerweise sollte der Unterschied zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Wert nicht mehr als 20% betragen.
Wenn keine konkrete Gehaltsangaben vorliegen, wird für die angebotene Position keine Gehaltsspanne geschätzt, sondern die Angabe "Gehalt je nach Profil" angezeigt.
Schließlich sollte die Vergütung nicht ausschließlich das Gehalt umfassen. Wir empfehlen Ihnen ab sofort in Ihren Stellenanzeigen sämtliche finanziellen (z.B., Essensgutscheine, Firmenwagen) sowie nicht-finanziellen Vorteile (z.B., Homeoffice, flexible Arbeitszeiten) aufzuführen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
Das Team von Moovijob.com