Die Steuererklärung in Luxemburg: Der ultimative Leitfaden für Arbeitnehmer

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Am 01/03/2025, von Loïc Braun veröffentlicht

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Die Steuererklärung in Luxemburg ist ein wichtiger Schritt für Steuerzahler – sowohl für Einwohner als auch für Grenzgänger. Dieser Artikel erklärt die steuerlichen Pflichten, die benötigten Dokumente, Fristen und die verschiedenen Möglichkeiten zur Abgabe der Steuererklärung.



Was ist eine Steuererklärung?


Die Steuererklärung ist ein offizielles Dokument, mit dem Steuerpflichtige ihre Einkünfte bei der Steuerbehörde angeben. Der Hauptzweck besteht darin, die tatsächlich fällige Steuer basierend auf dem Einkommen, der absetzbaren Ausgaben und der familiären Situation zu berechnen. Sie hilft außerdem, eine zu hohe Besteuerung zu vermeiden und kann in manchen Fällen zu einer Rückerstattung führen, wenn zu viele Steuern im Voraus einbehalten wurden.


Ein weiterer Bestandteil des luxemburgischen Steuersystems ist die Quellensteuer. Dabei wird die Steuer direkt vom Gehalt oder der Rente abgezogen, bevor der Arbeitnehmer oder Rentner das Geld erhält.


Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers ab und überweist sie an den Staat. Die Höhe des einbehaltenen Betrags hängt von der Steuerklasse oder dem vorläufigen Steuersatz ab, der auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers vermerkt ist. Diese Abzüge erfolgen monatlich und betreffen Einkünfte wie Gehälter, Renten oder andere regelmäßige Einnahmen.


In den meisten Fällen stellt dieser Steuerabzug nur eine Vorauszahlung auf die endgültige Steuer dar. Nach der jährlichen Steuererklärung kann es zu einer Nachzahlung kommen, falls zu wenig einbehalten wurde – oder zu einer Rückerstattung, wenn zu viel gezahlt wurde. Für eine Rückerstattung ist die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich. Sobald eine Steuererklärung einmal abgegeben wurde, muss diese jedes Jahr eingereicht werden, auch wenn sie ursprünglich nicht verpflichtend war.


Nichtansässige Arbeitnehmer, insbesondere Grenzgänger, unterliegen diesem System ebenfalls. Sie müssen eine Lohnsteuerkarte bei der luxemburgischen Steuerverwaltung beantragen.



Wer muss eine Steuererklärung in Luxemburg abgeben?


Die Steuererklärung ist in folgenden Fällen verpflichtend:


Für die Einwohner Luxemburgs


  • Wenn in den Vorjahren bereits eine Steuererklärung abgegeben wurde;
  • Wenn das steuerpflichtige Jahreseinkommen aus einer einzigen Beschäftigung 100.000 € überschreitet;
  • Wenn mehrere Arbeitsverhältnisse bestehen und das Jahreseinkommen folgende Grenzen überschreitet: 
  • 36.000 € für Alleinstehende ohne Kinder;
  • 30.000 € für Alleinstehende mit Kindern;
  • Wenn die Steuerverwaltung eine Erklärung anfordert;
  • Seit 2018: Wenn die gemeinsame Veranlagung oder steuerliche Gleichstellung mit Einwohnern gewählt wurde.


Für Grenzgänger aus Frankreich, Belgien und Deutschland


  • Wenn in den Vorjahren bereits eine Steuererklärung abgegeben wurde;
  • Wenn das steuerpflichtige Einkommen in Luxemburg über 100.000 € pro Jahr liegt;
  • Wenn mehrere Einkünfte bestehen und folgende Einkommensgrenzen überschritten werden: 
  • 36.000 € für Steuerklasse 1;
  • 30.000 € für Steuerklasse 1A;
  • Falls zusätzliche Einkommen existieren, die nicht der Quellensteuer unterliegen (z. B. Mieteinnahmen oder freiberufliche Tätigkeiten).



Welche Dokumente werden für die Steuererklärung benötigt?


Um die Steuererklärung vorzubereiten, sollten folgende Unterlagen bereitgehalten werden:


  • Jahresgehaltsbescheinigung des Arbeitgebers;
  • Nachweise über den Familienstand (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder);
  • Steuererklärung des Wohnsitzlandes (für Grenzgänger, die eine steuerliche Gleichstellung beantragen) ;
  • Versicherungsnachweise und Kontoauszüge für mögliche Steuerabzüge.


Das Hauptformular zur Einkommensteuererklärung in Luxemburg ist das Formular 100.



Steuersätze in Luxemburg


Die Einkommensteuer in Luxemburg basiert auf einem progressiven Steuersystem:


  • Der Steuersatz reicht von 0 % bis 42 %, abhängig vom Einkommen;
  • Ein erhöhter Satz von bis zu 45,75 % gilt für Einkommen über 200.005 € (inklusive einer Abgabe an den Beschäftigungsfonds).



Steuererklärung für Grenzgänger im Wohnsitzland


Auch wenn das luxemburgische Einkommen für Grenzgänger in Frankreich, Belgien oder Deutschland nicht direkt besteuert wird, muss es dort dennoch gemeldet werden:


  • Frankreich: Über das Formular 2042C;
  • Belgien: Über das Online-Portal My MINFIN;
  • Deutschland: Eine Steuererklärung ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn: 
  • Es existieren weitere Einkünfte neben dem luxemburgischen Gehalt;
  • Es liegt eine Beschäftigung in Deutschland vor;
  • Der Ehepartner in Deutschland erzielt ein Einkommen.



Wo Sie Ihre Steuererklärung einreichen können und die Fristen


  • Papierform: Das ausgefüllte Formular kann persönlich abgegeben oder per Post an das Finanzamt geschickt werden;
  • Online: Über das Portal MyGuichet.lu – eine schnellere Methode (melden Sie sich mit einem Luxtrust-, GouvID- oder eIDAS-Produkt an);


Seit 2024 wurde die Abgabefrist auf das Ende des Folgejahres (N+1) verlängert.



Wichtige Punkte 


  • Eine verspätete Abgabe kann zu Strafen und Verzugszinsen führen (Bußgelder bis zu 25.000 €, Steuerzuschläge von 10 % bis 20 % je nach Verspätung);
  • Eine Verlängerung der Frist kann bei Bedarf beantragt werden;
  • Die Online-Abgabe beschleunigt die Bearbeitung (Steuerbescheid innerhalb von 15 Tagen).



Tipps zur Optimierung der Steuererklärung


  • Die Steuererklärung nicht auf den letzten Drücker einreichen, insbesondere bei der Abgabe per Post;
  • Alle erforderlichen Belege sorgfältig prüfen, bevor die Erklärung abgeschickt wird;
  • Einen Steuerberater konsultieren, falls Optimierungsmöglichkeiten bestehen oder Unsicherheiten auftreten.



Wenn diese Empfehlungen beachtet werden, kann die Steuererklärung – ob als luxemburgischer Einwohner oder Grenzgänger – effizient erledigt und steuerliche Nachteile können vermieden werden.


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