Luxemburg ist mit über 170 Nationalitäten zweifellos das multikulturellste und kosmopolitischste Land der Welt. Sie wohnen als Drittstaatsangehöriger in einem Grenzland und erwägen, in Luxemburg zu arbeiten? Wir erläutern Ihnen alle Voraussetzungen und Formalitäten.
Voraussetzungen
Wenn Sie in Luxemburg arbeiten möchten, müssen Sie je nach Staatsangehörigkeit ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt (D-Visum) bei einer Konsularbehörde eines Landes des Schengen-Raums beantragen.
Sie sind von der Visumspflicht befreit, wenn Sie eine Aufenthaltskarte (carte de séjour) für Familienangehörige eines EU-Bürgers, oder einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
Weitere Informationen zum Einreisevisum finden Sie hier.
Antrag auf Arbeitserlaubnis
Um in Luxemburg arbeiten zu können, sind mehrere Schritte notwendig.
Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem gleichgestellten Land (Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz) benötigen eine Arbeitserlaubnis, bevor Sie in Luxemburg arbeiten können. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten (MAEE) stellen. Bitte beachten Sie, dass jedes Dokument, das Sie Ihrem Antrag beifügen, ins Englische, Französische oder Deutsche (die in Luxemburg üblichen Sprachen) übersetzt werden muss. Darüber hinaus ist es möglich, eine Vollmacht zu erteilen, damit eine dritte Person (z. B. Ihr Arbeitgeber) den Antrag an Ihrer Stelle stellt. Beachten Sie, dass die Frist für die Beantwortung eines Antrags maximal drei Monate beträgt. Wenn Sie nach Ablauf dieser Frist keine Antwort erhalten, können Sie Ihren Antrag als abgelehnt betrachten.
Parallel dazu werden Sie, bevor Sie eine Arbeit im Großherzogtum aufnehmen, einem Arbeitsmarkttest unterzogen. So muss Ihr zukünftiger Arbeitgeber zunächst eine Stellenanzeige bei der Arbeitsagentur (ADEM - Agence pour le développement de l'emploi) machen. Wenn diese innerhalb von drei Wochen keinen passenden Bewerber für die Stelle finden kann, darf der Arbeitgeber selbst entscheiden, wen er einstellt - in diesem Fall Sie.
Gültigkeit und Verlängerung der Arbeitserlaubnis
Wenn Ihr Antrag auf eine Arbeitserlaubnis vom MAEE genehmigt wurde, tritt diese sofort in Kraft und ist maximal ein Jahr lang gültig, für einen einzigen Beruf bei einem beliebigen Arbeitgeber und in einer einzigen Branche.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Arbeitserlaubnis anschließend zu verlängern, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung weiterhin erfüllt sind und Sie nachweisen können, dass Sie während des Zeitraums Ihrer ursprünglichen Genehmigung gearbeitet haben. Sie müssen den Antrag direkt bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten (MAEE) stellen, und zwar zwei Monate vor Ablauf Ihrer ursprünglichen Arbeitserlaubnis. Ihre erste Verlängerung wird eine Höchstdauer von drei Jahren haben und den Zugang zu jeder Branche und jedem Beruf berechtigen. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ihren Beruf oder Ihre Branche wechseln möchten, das Verfahren beim MAEE von vorne beginnen müssen.
Besonderheiten
Folgende Sonderfälle, sollten Sie beachten:
- Wenn Ihr Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder Kind, Mitglied der EU (oder eines gleichgestellten Landes) ist und in Luxemburg arbeitet, können Sie eine Befreiung von der Genehmigungspflicht beantragen.
- Hochqualifizierte Arbeitnehmer sind ebenfalls von der Arbeitserlaubnis befreit.
Nützliche Links
- Informationen zur Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat, die im Großherzogtum Luxemburg arbeiten möchten
- Antrag auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige, die in einem Grenzland wohnen
- Vollmacht (Formular für die Erteilung eines Mandats)
- Webseite der Einwanderungsbehörde des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten
Wenn Sie nach Luxemburg ziehen möchten, finden Sie in diesem Artikel alle notwendigen Informationen.
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