Wie Sie Ihre beruflichen Qualifikationen und Abschlüsse in Luxemburg anerkennen lassen können

Nora Kussmannavatar

Am 21/06/2023, von Nora Kussmann veröffentlicht

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Je nachdem auf welche Stelle Sie sich bewerben, wird der Arbeitgeber Sie höchstwahrscheinlich nach Ihren beruflichen Qualifikationen und Ihren Abschlüssen fragen. Wenn Sie Ihren Abschluss jedoch nicht in Luxemburg gemacht haben und noch nie hier gearbeitet haben, sind Ihre Zeugnisse und Ihre Qualifikationen eventuell noch nicht offiziell anerkannt.


Dies ist jedoch unerlässlich, wenn Sie in einem "reglementierten Beruf" arbeiten möchten, z. B. im Handwerk, im Gesundheitswesen, in einem kaufmännischen Beruf oder im Bildungswesen. Warten Sie also nicht länger und stellen Sie Ihren Antrag!


Anerkennung von Hochschulabschlüssen


Das Verfahren zur Anerkennung Ihrer akademischen Abschlüsse, z. B. eines Bachelors, hängt von dem Land ab, in dem Sie studiert haben. Wenn Sie in Belgien oder den Niederlanden studiert haben, werden Ihre Hochschuldiplome automatisch anerkannt. Wenn Sie jedoch in einem anderen Land studiert haben, müssen Sie das Antragsverfahren durchlaufen, um Ihre Abschlüsse anerkennen zu lassen. 


Antragstellung


Der Antrag kann entweder online ausgefüllt werden oder Sie können dieses Formular ausfüllen und per Post an das Ministerium für Hochschulwesen und Forschung schicken. Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, sollten Sie die folgenden Dokumente bereithalten:


  • eine Kopie Ihres Abschlussdiploms;
  • eine Kopie Ihrer Notenaufstellung oder Ihres Diplomzusatzes;
  • einen Lebenslauf mit Ihrem akademischen und Ihrem beruflichen Werdegang;
  • eine Kopie Ihres Identitätsnachweises;
  • ein Beleg über die Entrichtung der Gebühr (Kopie oder Screenshot des Überweisungsbelegs);
  • eine Kopie des luxemburgischen Aufenthaltstitels bei Personen, die nicht aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz stammen.


Die Dokumente müssen mit einer beglaubigten Übersetzung ins Französische, Deutsche, Luxemburgische oder Englische eingereicht werden, wenn sie in einer anderen Sprache als einer dieser vier Sprachen verfasst sind. Die Gebühr für das Antragsverfahren beträgt 75 € pro Abschlusszeugnis. Wenn Ihr Antrag auf Anerkennung abgelehnt wird, wird diese Gebühr nicht zurückerstattet.


Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung Ihres akademischen Abschlusses nicht bedeutet, dass Sie den Beruf auch in Luxemburg ausüben dürfen. Wenn Sie einen reglementierten Beruf ausüben wollen (z.B. Architekt, Buchhalter, Arzt), müssen Sie auch Ihre beruflichen Qualifikationen anerkennen lassen.


Anerkennung von Berufsqualifikationen


Es gibt mehrere reglementierte Berufe, für die Sie unter Umständen eine offizielle Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen benötigen, um in Luxemburg arbeiten zu können. Eine vollständige Liste dieser reglementierten Berufe finden Sie hier.


In der EU erworbene Qualifikationen


Auch wenn die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen einfacher ist, wenn Sie sie in der EU erworben haben, müssen Sie dennoch das Antragsverfahren durchlaufen. Die folgenden Unterlagen werden für den Antrag benötigt:


  • ein Ausbildungsnachweis, der Ihnen in einem anderen EU-Mitgliedstaat den Zugang zu dem angestrebten Beruf ermöglicht;
  • wenn der Beruf nicht in Ihrem Herkunftsmitgliedstaat reglementiert ist, müssen Sie nachweisen, dass:
  • Sie während der letzten 10 Jahre in diesem Mitgliedstaat mindestens ein Jahr lang in Vollzeit gearbeitet haben;
  • Sie einen Befähigungsnachweis oder einen Ausbildungsnachweis haben.
  • Wenn Sie einen Beruf im Gesundheitswesen ausüben und Ihre Muttersprache weder Französisch, Deutsch noch Luxemburgisch ist, müssen Sie Ihre Deutsch- oder Französischkenntnisse nachweisen. Das bedeutet, dass Sie beim Institut National des langues Luxembourg nachweisen müssen, dass Sie mindestens über ein B2-Niveau in Deutsch oder Französisch verfügen.


Da die Mindestanforderungen der Ausbildung für Krankenpfleger- und Hebammen in allen EU-Ländern gleich sind, werden die Diplome automatisch anerkannt.


Außerhalb der Europäischen Union erworbene Berufsqualifikationen


Wenn Sie Ihre berufliche Qualifikation in einem Nicht-EU-Land erworben haben, müssen Sie nachweisen, dass Ihre Qualifikation gleichwertig zu der in Luxemburg ist und bereits von einem anderen Mitgliedstaat anerkannt wurde. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung in diesem Mitgliedstaat haben.


Antragstellung


Um Ihre beruflichen Qualifikationen anerkennen zu lassen, müssen Sie Ihre vollständigen Unterlagen an die Abteilung für Diplomanerkennung schicken. Sie können dies entweder online über MyGuichet.lu oder per Post tun. Ihr Antragsdossier sollte Folgendes enthalten: 


  • den Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit in Bezug auf den angestrebten Beruf (handwerkliche Tätigkeiten; kaufmännische Tätigkeiten; sozialpädagogische Berufe; Gesundheitsberufe);
  • einen Lebenslauf im Europass-Format oder in einem anderen Format, der folgendes enthält:
  • den ausführlichen schulischen Werdegang (alle Kurse, die Sie besucht haben, zusätzliche Workshops usw.);
  • Nachweise über Ihre Berufserfahrung und absolvierte Praktika (muss durch ein Dokument mit hinreichender Beweiskraft nachgewiesen werden, z. B. Arbeitszeugnisse oder Gehaltsabrechnung);
  • Geburtsdatum und -ort.
  • eine Kopie Ihrer Diplome, Bescheinigungen, Zeugnisse der letzten 3 Schuljahre;
  • eine Kopie Ihrer Arbeitszeugnisse in den Berufen, für die eine Anerkennung beantragt wird;
  • eine Kopie Ihres Identitätsnachweises;
  • einen Nachweis, dass Sie die Gebühr für die Antragstellung bezahlt haben.


Wenn Sie im Gesundheitswesen tätig sind, müssen Sie zusätzliche Dokumente einreichen:


  • ein ärztliches Attest über Ihre körperliche und geistige Gesundheit;
  • Wenn Ihre Muttersprache nicht Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch ist, müssen Sie sehr gute Kenntnisse in Französisch oder Deutsch nachweisen. Weitere Informationen über das Bewerbungsverfahren für medizinische Fachkräfte finden Sie hier.


Die Gebühr für die Antragstellung beträgt 75 €. Es handelt sich um eine Pflichtgebühr, die auch dann nicht zurückerstattet wird, wenn Ihr Abschlusszeugnis nicht anerkannt wird. Wenn Ausgleichsmaßnahmen wie eine Eignungsprüfung erforderlich sind, müssen Sie zusätzlich 300 € zahlen. Alle Informationen zu den Kosten finden Sie hier.


Alle Kopien von Dokumenten, die von Drittländern außerhalb der Europäischen Union (EU) ausgestellt wurden, müssen von einer dazu befugten Behörde (Gemeindeverwaltung, Botschaft oder Konsulat) als mit dem Original übereinstimmend beglaubigt werden.


Wenn die Dokumente nicht in deutscher, französischer oder englischer Sprache verfasst sind, muss eine Übersetzung durch einen beglaubigten Übersetzer beigefügt werden. Der Stempel des Übersetzers muss sowohl auf der Übersetzung als auch auf dem Originaldokument angebracht werden. Alle Dokumente müssen vom Übersetzer unterschrieben werden.


Ihr Antrag sollte innerhalb von 2 bis 6 Wochen bearbeitet werden, manchmal kann es aber auch bis zu 3 Monate dauern, bis Sie eine Antwort erhalten. Wenn alles in Ordnung ist, erhalten Sie Ihr anerkanntes Abschlusszeugnis per Post.



Weitere Tipps zum Arbeiten und Leben in Luxemburg finden Sie auf unserem Blog.

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