Die Praktika in der Großregion

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Am 26/06/2023, von Florane Giolat veröffentlicht

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Ein Praktikum im Ausland zu absolvieren ist eine bereichernde Erfahrung und die Großregion bietet hierfür unzählige Möglichkeiten. Aber ist es besser, sein Praktikum in Luxemburg, Frankreich, Deutschland oder Belgien zu machen? Wir haben die wichtigsten Unterschiede zwischen den Praktika in der Großregion zusammengefasst, damit Sie sich ein eigenes Bild machen können. 😉


Welche verschiedenen Praktikumsarten gibt es in der Großregion? 


In Deutschland wie auch in Luxemburg wird zwischen freiwilligem Praktikum und Pflichtpraktikum unterschieden; das Pflichtpraktikum muss in der Studienordnung vorgeschrieben sein. In Frankreich kann ein Praktikum nur im Rahmen einer schulischen oder universitären Ausbildung absolviert werden. Das Absolvieren des Praktikums ist nur mit einer Praktikumsvereinbarung möglich, die vom Arbeitgeber, der Schule oder der Universität und von Ihnen unterzeichnet werden muss. In Belgien können alle Personen, die sich in einer schulischen oder universitären Ausbildung befinden, ein Praktikum absolvieren.


Wie lange ist die Praktikumsdauer?


In Deutschland dauert ein Pflichtpraktikum normalerweise zwischen 2 und 6 Monaten, was jedoch von dem jeweiligen Studiengang abhängt. Ein freiwilliges Praktikum dauert in der Regel zwischen 2 und 3 Monaten, kann aber auf bis zu 12 Monate verlängert werden.

 

Sowohl in Belgien als auch in Luxemburg ist keine bestimmte Dauer gesetzlich vorgeschrieben. Während in Belgien die Praktikumsdauer üblicherweise zwischen einem und vier Monaten liegt, soll ein Praktikum in Luxemburg eine „angemessene“ Dauer haben.

 

In Frankreich darf ein Praktikum nicht länger als sechs Monate pro Jahr in ein und demselben Unternehmen gemacht werden.


Welche Rechte hat man im Praktikum?


In Deutschland darf ein*e Praktikant*in nicht mehr als 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag arbeiten. Praktikant*innen, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren, haben Anspruch auf die gesetzlich festgelegte Anzahl an Urlaubstage (24 Tage pro Jahr, d. h. 2 Tage pro Monat). Diese können bei einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten genommen werden. Bei einem Pflichtpraktikum besteht kein Anspruch auf Urlaubstage.

 

In Belgien dürfen Praktikant*innen maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Sie müssen zwei aufeinanderfolgende Ruhetage einschließlich des Sonntags und eine geregelte Pausenzeit haben. Allerdings gibt es rechtlich gesehen keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

 

In Frankreich darf im Praktikum nicht mehr als 35 Stunden pro Woche und 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden. Ausserdem gibt es keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Praktikant*innen haben jedoch ein Recht auf die Angebote, die auch andere Arbeitnehmer*innen im Unternehmen in Anspruch nehmen können, wie z. B. Zuzahlungen für das Mittagsessen oder die Erstattung von Fahrtkosten.

 

In Luxemburg beträgt die maximal erlaubte Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren, haben Anspruch auf mindestens 26 Urlaubstage pro Jahr.


Sind die Praktika vergütet? 


In Deutschland wird das Pflichtpraktikum nicht vergütet. Die Vergütung des freiwilligen Praktikums ist obligatorisch und die Höhe hiervon ist abhängig von der Branche und dem gesetzlichen Mindestlohn.

 

Wird ein Praktikum im Rahmen der schulischen oder universitären Ausbildung gemacht, muss der Arbeitgeber in Belgien das Praktikum nicht vergüten. Für Praktika, die außerhalb des schulischen Rahmens absolviert werden, muss das Praktikum vergütet werden (die Höhe der Vergütung ist abhängig von dem monatlichen Mindestlohn).

 

In Frankreich gibt es eine Mindestvergütung für Praktikant*innen, die bei 4,05 € pro Stunde liegt (Stand 2023).

 

In Luxemburg gibt es für Pflichtpraktika und freiwillige Praktika keine gesetzlich festgelegte Vergütung, wenn das Praktikum weniger als vier Wochen dauert. Bei einem Praktikum, das länger als einen Monat dauert, muss die Vergütung mindestens 30 % des gesetzlichen Mindestlohns für nicht ausgebildete Arbeitnehmer*innen betragen.


Für mehr Informationen über Praktika in der Großregion, lesen Sie weiter auf der Seite Frontaliers Grand Est.



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