Praktikum im Herzen Europas: Alles, was du über ein Praktikum in Luxemburg wissen solltest

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Am 22/01/2024, von Maëlle Pinto veröffentlicht

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In Luxemburg bieten Praktika in Unternehmen Schüler*innen und Studierenden eine ideale Möglichkeit, ihre beruflichen Fähigkeiten zu vertiefen. Gleichzeitig fungieren sie als bedeutender Talentpool für die Unternehmen des Großherzogtums.


Wir entschlüsseln gemeinsam die Feinheiten dieser Berufserfahrungen - von den Praktikumsvereinbarungen über die Entlohnung bis hin zu den rechtlichen Verpflichtungen der Arbeitgeber: Herzlich willkommen im praktischen Leitfaden von Moovijob.com!



Die Praktikumsvereinbarung


Wenn ein Unternehmen in Luxemburg eine Praktikantin oder einen Praktikanten einstellt, ist es von entscheidender Bedeutung, die geltenden Gesetze strikt zu befolgen. Vor Beginn des Praktikums sollte eine Praktikumsvereinbarung oder ein Praktikumsvertrag zwischen dem Arbeitgeber, dem Praktikanten oder der Praktikantin und gegebenenfalls der schulischen Einrichtung unterzeichnet werden.


Pflichtpraktikum


Das Pflichtpraktikum ist Teil eines schulischen oder universitären Lehrplans. Der Praktikant oder die Praktikantin bleibt unter dem Sozialversicherungsschutz seiner Bildungseinrichtung, was den Arbeitgeber von bestimmten Formalitäten entbindet. Für externe Praktikanten ist jedoch eine separate Absicherung gegen Arbeitsunfälle erforderlich.


Freiwilliges Praktikum


Ein freiwilliges Praktikum wird vom Praktikanten oder der Praktikantin eigenständig initiiert. Dabei ist der Abschluss eines Praktikumsvertrags erforderlich, und der Praktikant oder die Praktikantin wird in die luxemburgische Sozialversicherung integriert. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Dauer des Praktikums.

 


Die Vergütung


Die Vergütung von Praktikanten hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere der Dauer und der Art des Praktikums. Praktika, die weniger als vier Wochen dauern, unabhängig davon, ob es sich um freiwillige oder Pflichtpraktika handelt, müssen nicht vergütet werden


Pflichtpraktikum


Für Praktika, die länger als vier Wochen dauern, ist eine Praktikumsvergütung in Höhe von 30 % des unqualifizierten sozialen Mindestlohns vorgeschrieben.


Freiwilliges Praktikum (Praktika zum Erwerb von Berufserfahrung)


Praktikanten, die ein freiwilliges Praktikum absolvieren, erhalten vom Unternehmen eine obligatorische Vergütung. Die Höhe der Vergütung hängt von der Dauer des Praktikums und den Qualifikationen des Praktikanten oder der Praktikantin ab:


  • Für ein Praktikum von 4 bis einschließlich 12 Wochen beträgt die Vergütung 40 % des unqualifizierten sozialen Mindestlohns.  
  • Bei einer Dauer von mehr als 12 Wochen beträgt die Vergütung 75 % des unqualifizierten sozialen Mindestlohns

 

Hat der Praktikant oder die Praktikantin einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor) erworben, ist das Referenzgehalt der qualifizierte soziale Mindestlohn.


Es sollte beachtet werden, dass die während des Praktikums erhaltenen Vergütungen für gebietsansässige Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, und für nicht gebietsansässige Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum absolvieren, von der Einbehaltung von Steuern befreit sind. Bei freiwilligen Praktika, die von gebietsansässigen Praktikanten absolviert werden, ist der Arbeitgeber zum Steuerabzug verpflichtet.



Betreuung und Grenzen


Jedem Praktikanten sollte ein vom Unternehmen benannter Tutor zur Seite gestellt werden, der eine angemessene Betreuung gewährleistet. Es ist ratsam die Anzahl der Praktikanten zu beschränken, um Auswirkungen für das festangestellte Personal zu vermeiden. Die den Praktikanten übertragenen Tätigkeiten sollten sich auf Information und unterstützende Aufgaben konzentrieren. Darüber hinaus sollten sie nicht dafür vorgesehen sein, das feste Personal zu ersetzen. 


Gut zu wissen: Praktikantinnen und Praktikanten haben - bei einer Praktikumsdauer von einem Jahr - Anspruch auf einen jährlichen Erholungsurlaub von mindestens 26 Tagen, wie er auch den Beschäftigten des Unternehmens zusteht.

 

In Luxemburg bieten Praktika in Unternehmen ein vielversprechendes Umfeld für lehrreiche Erfahrungen. Durch die konsequente Einhaltung von Vereinbarungen, die Gewährleistung einer angemessenen Vergütung und die Sicherstellung einer betreuten Tätigkeit leisten Unternehmen und Praktikanten gemeinsam einen bedeutenden Beitrag zur erfolgreichen beruflichen Entwicklung. 



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