Die Steuererklärung in Luxemburg ist jedes Jahr ein wichtiger Schritt für alle Steuerzahler, sei es für luxemburgische Einwohner oder Grenzgänger. In vielen Fällen ist sie nicht zwingend erforderlich (aufgrund der Quellensteuer), aber kann oft von Vorteil sein. Hier finden Sie einen umfassenden Leitfaden, der Ihnen dabei hilft, Ihre Steuererklärung für das Jahr 2026 ganz entspannt zu erstellen.
Schritte und Fristen für die Steuererklärung
- Empfang des Formulars: Die Formulare und Online-Dienste werden ab dem 7. April 2026 auf MyGuichet.lu zugänglich sein. Wenn Sie kein Papierformular oder keine Einladung zur Online-Erklärung erhalten, können Sie die Erklärung trotzdem abgeben.
- Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Belege für Ihre Einkünfte und absetzbaren Ausgaben haben (z. B. die „Einkommensbescheinigung“, die Ihr Arbeitgeber im ersten Quartal des Jahres ausstellt).
- Ausfüllen des Formulars Modell 100: Dieses Formular ist entscheidend, um Ihre Einkünfte anzugeben und steuerliche Abzüge geltend zu machen.
- Einreichung der Erklärung: Achten Sie darauf, die Steuererklärung rechtzeitig, spätestens bis zum 31. Dezember 2026, einzureichen.
- Berechnung der Steuer: Die Steuerbehörde wird den Steuerbetrag basierend auf Ihren Einkünften, absetzbaren Ausgaben und Ihrer familiären Situation ermitteln.
Wo Sie Ihre Steuererklärung einreichen können
- Papierform: Füllen Sie das Formular aus, das von der Behörde übermittelt wurde, und reichen Sie es beim Finanzamt ein oder senden Sie es per Post;
- Online: Nutzen Sie das Portal MyGuichet.lu für eine schnellere und vereinfachte Bearbeitung (melden Sie sich mit Luxtrust, GouvID oder eIDAS an).
Strafen
- Eine verspätete Abgabe führt zu Strafen und Verzugszinsen (Bußgelder bis zu 25.000 €, Steuerzuschläge von 10 % bis 20 % je nach Verspätung);
- Eine Verlängerung kann bei Bedarf beantragt werden;
- Die Online-Abgabe ermöglicht eine schnellere Bearbeitung mit einer Steuerberechnung innerhalb von 15 Tagen.
Neuigkeiten im Steuerrecht in Luxemburg für 2026
- Steuerlicher Freibetrag für den Verbleib im Erwerbsleben (AMVP): Für Personen, die vorzeitig in den Ruhestand treten könnten und sich entscheiden, ihre Tätigkeit fortzusetzen. Das zu versteuernde Einkommen kann um bis zu 9.000 € reduziert werden, sofern eine von den luxemburgischen Rentenbehörden ausgestellte Berechtigungsbescheinigung vorliegt.
- Steuervergünstigung bei geteilter Kinderbetreuung: Für Eltern, die nicht in die Steuerklasse 1A fallen. Sie kann bis zu 922,50 € pro Kind betragen.
- Altersvorsorge (Artikel 111bis): Die Obergrenze wird auf 4.500 € erhöht. Die Obergrenze für den Steuerabzug wird von 3.200 € auf 4.500 € pro Steuerzahler angehoben (d. h. +41 %), was zu einer höheren Steuerersparnis für diejenigen führen könnte, die in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen.
Entdecken Sie alle Neuerungen auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2026.
Wenn Sie diese Empfehlungen befolgen, können Sie als luxemburgischer Einwohner oder Grenzgänger Ihre Einkünfte optimal erklären und steuerliche Unannehmlichkeiten vermeiden.
Möchten Sie Ihre Steuererklärung einfach erstellen? Taxx.lu ist eine Online-Plattform, die die Steuererklärung für Privatpersonen in Luxemburg vereinfacht. Kostenpflichtiger Service: 59 €.
Erfahren Sie mehr über die Gesetze und Arbeitsbedingungen in Luxemburg.