Steuererklärung oder Quellensteuer in Luxemburg?

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Am vor 13 Stunden, von Corentin Ritter veröffentlicht

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Die Steuererklärung ist in Luxemburg nicht für alle verpflichtend. Dennoch kann es in vielen Fällen vorteilhaft sein, eine Erklärung abzugeben, anstatt sich nur auf den Quellensteuerabzug zu verlassen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles Wichtige dazu.



In welchen Fällen ist eine Steuererklärung verpflichtend?


  • Wenn das Einkommen Ihres Haushalts über 100.000 € liegt.
  • Wenn Ihr Haushalt mehrere Einkünfte bezieht und deren Gesamtbetrag 36.000 € für die Steuerklassen 1 und 2 oder 30.000 € für die Steuerklasse 1A übersteigt.
  • Wenn Sie Einkünfte erhalten, die nicht an der Quelle besteuert werden (z. B. Mieteinnahmen) und diese mehr als 600 € betragen.
  • Wenn die Administration des Contributions Directes (ACD) Sie dazu auffordert.



Steuerlich absetzbare Ausgaben


Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben, können bestimmte Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Hier eine nicht vollständige Liste einiger Kosten, die in Luxemburg steuerlich absetzbar sind:


  • Bestimmte Versicherungen und Zinsen (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Zinsen für Privatkredite, Kreditkarten, Überziehungen usw.). Der Höchstbetrag liegt bei 672 € pro Person.
  • Zinsen auf Immobilienkredite für den Hauptwohnsitz. Die Obergrenze hängt vom Zeitraum seit dem Einzug ab: 4.000 € zwischen 1 und 5 Jahren, 3.000 € zwischen 6 und 10 Jahren und 2.000 € nach mehr als 10 Jahren.
  • Altersvorsorgeverträge mit einem Höchstbetrag von 3.200 € pro Person im Haushalt (Kinder ausgeschlossen).
  • Bausparverträge mit einer Obergrenze von 1.344 € für Personen zwischen 18 und 40 Jahren und 672 € für Personen über 40 Jahre.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, Kosten für Hilfe- und Pflegeleistungen aufgrund von Pflegebedürftigkeit sowie Kinderbetreuungskosten sind ebenfalls steuerlich absetzbar bis zu 5.400 € pro Jahr.
  • Bestimmte außergewöhnliche Ausgaben (z. B. Kosten im Zusammenhang mit einer Scheidung, Bestattungskosten, zivilrechtliche Prozesskosten, ärztlich verordnete Diäten usw.). Wenn diese außergewöhnlichen Belastungen über 4.950 € liegen, kann der darüber hinausgehende Betrag abgesetzt werden.
  • Einige medizinische Kosten, die nicht von der CNS erstattet werden, können ebenfalls abgesetzt werden (Krankenhausrechnungen, medizinische Behandlungen, verschreibungspflichtige Medikamente, Zahn- und Augenbehandlungen, Physiotherapie oder spezialisierte Behandlungen usw.).



Familienstand


Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, kann es besonders vorteilhaft sein, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Bis zur geplanten Steuerreform im Jahr 2028 profitieren Paare von einer speziellen Steuerberechnung, die je nach Situation günstiger sein kann.


In diesem Fall wird die Steuer berechnet, indem die Einkommen beider Partner addiert und anschließend durch zwei geteilt werden. Dies ist vor allem dann vorteilhaft, wenn eine Person deutlich mehr verdient als die andere. Dadurch kann das Paar in eine niedrigere Steuerklasse fallen.



Sollte man in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben?


Letztlich hängt dies von Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Entscheidung ab. Auch wenn die oben genannten Vorteile nicht auf Sie zutreffen, kann es sinnvoll sein, eine Steuererklärung einzureichen. So lassen sich Probleme vermeiden, die durch eine falsche Berechnung der Quellensteuer entstehen können. Wenn zu viel Steuer einbehalten wurde, erhalten Sie eine Rückerstattung. Wurde hingegen zu wenig einbehalten, vermeiden Sie, dass Ihnen mehrere Jahre später eine hohe Nachzahlung auf einmal in Rechnung gestellt wird. Wenn Sie zu den oben genannten Fällen gehören, ist das Ausfüllen der Steuererklärung auf jeden Fall zu empfehlen.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es immer besser ist, ein wenig Zeit in das Ausfüllen der Steuererklärung zu investieren, um böse Überraschungen zu vermeiden oder nicht unerhebliche Vorteile zu verpassen. 


Sie sind nun über das Thema informiert und jetzt sind Sie dran! 


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Für weitere Tipps rund um das Leben in Luxemburg besuchen Sie gerne unseren Blog.

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