Luxemburg sagt ja zur Lohntransparenz

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Am vor 8 Stunden, von Corentin Ritter veröffentlicht

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Die EU-Richtlinie zur Lohntransparenz tritt am 7. Juni 2026 in Kraft. Während sich Arbeitgeber und Recruiter auf die neuen Vorgaben einstellen müssen, stellt sich die Frage, welche Veränderungen auf Arbeitssuchende und Beschäftigte zukommen.



Die wichtigsten Änderungen


Mit der Einführung der europäischen Richtlinie (EU) 2023/970 möchte die Europäische Union die Transparenz bei Vergütungen stärken. Ziel dieser gesetzlichen Neuerung ist es, gerechtere Gehälter zu fördern und Diskriminierung, insbesondere aufgrund des Geschlechts, zu verhindern. Das zentrale Anliegen besteht darin, sicherzustellen, dass für gleiche oder gleichwertige Arbeit auch die gleiche Vergütung gezahlt wird.


In Luxemburg gilt die Richtlinie ab dem 7. Juni 2026. Ab diesem Zeitpunkt sind Unternehmen verpflichtet, die neuen Vorschriften einzuhalten. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Gehalt künftig automatisch in jeder Stellenanzeige angegeben werden muss oder dass Gehaltsverhandlungen im Bewerbungsgespräch wegfallen.


Vielmehr soll die neue Regelung für mehr Struktur und Nachvollziehbarkeit bei der Vergütung sorgen. Dadurch sollen subjektive Entscheidungen und Ungleichheiten reduziert werden. Unternehmen müssen künftig in der Lage sein, ihre Gehaltsentscheidungen transparent zu erläutern und mögliche Gehaltsunterschiede nachvollziehbar zu begründen.



Welche Vorteile ergeben sich für Arbeitssuchende?


Die neue Richtlinie kann die Jobsuche deutlich erleichtern. Die wichtigste und sichtbarste Neuerung besteht darin, dass das Gehalt oder zumindest eine Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Vorstellungsgespräch mitgeteilt werden muss. Diese Information kann direkt in der Stellenanzeige angegeben werden oder vor dem ersten formellen Austausch schriftlich oder mündlich kommuniziert werden.


Eine weitere wesentliche Änderung: Recruiter dürfen Bewerbende künftig nicht mehr nach ihrem aktuellen oder früheren Gehalt fragen. Gehaltsverhandlungen sollen sich ausschließlich auf den Wert der Position, die erforderlichen Kompetenzen und die Erwartungen der Bewerbenden stützen und nicht auf deren bisherige Vergütung. Dadurch soll verhindert werden, dass eine frühere Unterbezahlung die gesamte berufliche Laufbahn negativ beeinflusst.


Zur Erinnerung: Bereits heute enthalten 27 % der Stellenanzeigen auf Moovijob.com Angaben zum angebotenen Gehalt.



Welche Vorteile ergeben sich für Beschäftigte?


Während die Änderungen im Bewerbungsprozess besonders sichtbar sind, bringt die Richtlinie auch Neuerungen für bereits beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich. Neben mehr Transparenz bei Neueinstellungen soll sie auch die internen Vergütungsrichtlinien in Unternehmen verständlicher und nachvollziehbarer machen.


Ihre Vergütung muss künftig auf objektiven Kriterien basieren, die Ihr Arbeitgeber klar erklären können muss. Dazu können beispielsweise Berufsgruppen, definierte Gehaltsspannen für den Berufseinstieg, transparente Kriterien für Karriereentwicklungen oder klar festgelegte Leistungsbewertungen gehören. Solche Systeme sind in großen Unternehmen häufig bereits etabliert. Größere Veränderungen sind daher insbesondere für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erwarten.


Dank der neuen Richtlinie haben Sie künftig das Recht, Informationen über Ihr eigenes Gehaltsniveau sowie über die durchschnittlichen Gehälter innerhalb des Unternehmens anzufordern. Individuelle Gehälter werden dabei nicht veröffentlicht. Sie können jedoch einen Überblick über die durchschnittliche Vergütung für vergleichbare Positionen erhalten. So lässt sich leichter feststellen, ob die eigene Vergütung der ausgeübten Funktion entspricht. Darüber hinaus können auf Anfrage auch durchschnittliche Gehaltsdaten nach Geschlecht bereitgestellt werden, um mögliche Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern sichtbar zu machen.


Wussten Sie schon? In Luxemburg verdienen Frauen im Durchschnitt mehr als Männer. Damit gehört das Großherzogtum zu den weltweit fortschrittlichsten Ländern im Bereich der Lohngleichheit.


Darüber hinaus dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden künftig nicht mehr daran hindern, mit Kolleginnen und Kollegen über ihr Gehalt zu sprechen. Entsprechende Vertraulichkeitsklauseln verlieren ihre Gültigkeit.



Kurz gesagt sorgt die neue Richtlinie für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Gehaltsentscheidungen. Beschäftigte erhalten künftig klarere Informationen darüber, wie ihre Vergütung festgelegt wird und auf welchen Kriterien sie basiert. Subjektive Begründungen wie „Das haben wir schon immer so gemacht“ sollen der Vergangenheit angehören. Stattdessen schaffen klare und strukturierte Vergütungssysteme mehr Fairness innerhalb der Unternehmen.



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