Das Recht auf Nichterreichbarkeit in Luxemburg

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Am 06/07/2026, von Corentin Ritter veröffentlicht

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In einer zunehmend vernetzten Arbeitswelt fällt es vielen schwer, Beruf und Privatleben klar voneinander zu trennen. Aus diesem Grund wurde in Luxemburg das Recht auf Nichterreichbarkeit eingeführt. Es soll verhindern, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten außerhalb der gesetzlich festgelegten Arbeitszeiten zur Arbeit verpflichten.



Was besagt das Recht auf Nichterreichbarkeit?


Das Recht auf Nichterreichbarkeit wurde 2023 in das luxemburgische Arbeitsgesetzbuch aufgenommen. Es gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land. Demnach darf ein Arbeitgeber seine Beschäftigten nicht dazu verpflichten, außerhalb ihrer Arbeitszeit E-Mails, Anrufe oder Nachrichten zu beantworten.


Das Recht der Arbeitnehmer auf Nichterreichbarkeit bringt für Arbeitgeber zugleich eine Pflicht zur Gewährleistung dieser Nichterreichbarkeit mit sich. Nach Angaben der luxemburgischen Arbeitnehmerkammer muss jeder Arbeitgeber:


  • sicherstellen, dass die Arbeitsbelastung und die Fristen es dem Arbeitnehmer nicht unmöglich machen, sein Recht auf Nichterreichbarkeit wahrzunehmen;
  • regelmäßig überprüfen, ob die Arbeitsbelastung des Arbeitnehmers angemessen und eine ausgewogene zeitliche Verteilung seiner Arbeit ermöglicht ist;
  • darauf achten, dass kein Arbeitnehmer das Recht auf Nichterreichbarkeit anderer Mitarbeiter beeinträchtigt;
  • Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) verantwortungsvoll sowie unter Achtung der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre einsetzen; 
  • sicherstellen, dass die gesetzlichen Mindestzeiten für Pausen, Ruhezeiten und Urlaub eingehalten werden.



Neue Sanktionen eingeführt


Seit dem 4. Juli 2026 müssen Unternehmen, die das Recht auf Nichterreichbarkeit nicht einhalten, mit Geldbußen zwischen 251 und 25.000 Euro rechnen. Beschäftigte können Verstöße gegen dieses Recht melden, wenn sie von ihren Vorgesetzten missbräuchlich zur Arbeit außerhalb der Arbeitszeit aufgefordert werden.


Diese gesetzliche Regelung trägt zu einer besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben bei, indem sie verhindert, dass Beschäftigte ihre Freizeit für berufliche Aufgaben aufwenden müssen. Gerade in einer Zeit, in der Homeoffice und mobiles Arbeiten immer weiter verbreitet sind, ist sie besonders wichtig, um zu verhindern, dass die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben verschwimmen.


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