Luxemburg ist mit fast 170 Nationalitäten zweifellos das multikulturellste und kosmopolitischste Land der Welt. Wenn auch Sie vorhaben, in Luxemburg zu arbeiten, erklären wir Ihnen, welche Einreisebedingungen gelten und wie Sie sich dort niederlassen können.
Ein kleiner Überblick über das Land
Luxemburg ist ein kleines Land, das sich in den letzten 50 Jahren stark international geöffnet hat. Heute zählt es rund 683.000 Einwohnerinnen und Einwohner, davon 47,5 % mit ausländischer Herkunft. Die am stärksten vertretenen Nationalitäten sind Portugiesinnen und Portugiesen (14 %), Französinnen und Franzosen (7,6 %), Italienerinnen und Italiener (3,5 %), Belgierinnen und Belgier (3,1 %) sowie Deutsche (2 %).
Der Arbeitsmarkt besteht zu etwa 75 % aus ausländischen Arbeitskräften, davon sind 95 % Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Die Arbeitslosenquote liegt bei rund 6,3 %.
Luxemburg ist zudem ein mehrsprachiger Knotenpunkt. In der Schule lernen Kinder mehrere Sprachen: Luxemburgisch, eine der drei Nationalsprachen, wird vor allem mündlich verwendet, Deutsch ist die Alphabetisierungssprache, Französisch wird ab dem Alter von 8 Jahren unterrichtet und Englisch ab 13 Jahren. Hinzu kommen zahlreiche Familiensprachen wie Portugiesisch, Italienisch und viele weitere. Bemerkenswert ist, dass 98 % der Einwohnerinnen und Einwohner Französisch sprechen. Sie können sich daher in der Regel problemlos auf Französisch oder Englisch verständigen, die beiden am häufigsten verwendeten Sprachen im Privatsektor. Im öffentlichen Dienst sind hingegen Luxemburgischkenntnisse erforderlich.
Einreisebedingungen in das europäische Hoheitsgebiet
Die Einreisebestimmungen hängen von der geplanten Aufenthaltsdauer und Ihrer Staatsangehörigkeit ab.
Wenn Sie EU-Bürger sind, können Sie sich in jedem EU-Land, darunter auch in Luxemburg, frei bewegen und arbeiten. Für einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten sind keine besonderen Formalitäten erforderlich. Wenn Sie sich nach Erhalt eines Arbeitsvertrags oder einer Einstellungszusage in Luxemburg niederlassen möchten, haben Sie drei Monate Zeit, sich bei Ihrer Gemeinde anzumelden, die Ihnen eine Anmeldebescheinigung ausstellt.
Wenn Sie Staatsangehöriger eines Landes außerhalb der EU sind und in einem dieser Länder leben, benötigen Sie ein Visum vom Typ D, um in Luxemburg oder einem anderen Land des Schengen-Raums zu leben, zu arbeiten oder sogar durchzureisen. Wenn Sie aus einem anderen Land kommen, konsultieren Sie bitte diese Liste, um die Einreisebedingungen für Ihr Land zu erfahren.
Bitte beachten Sie: Während der Bearbeitung Ihres Visumantrags dürfen Sie nicht nach Luxemburg einreisen. Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, müssen diese an das luxemburgische Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten übermittelt werden. Dieses entscheidet über die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis von 90 Tagen.Nach Erhalt des befristeten Visums können Sie in Luxemburg eine längerfristige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis beantragen.
In der Regel muss der Visumantrag im Wohnsitzland der antragstellenden Person bei einem luxemburgischen Konsulat oder einer diplomatischen Vertretung Luxemburgs gestellt werden. Gibt es keine luxemburgische Vertretung, ist der Antrag bei dem für das jeweilige Land zuständigen Konsulat einzureichen.
Nach Ihrer Ankunft in Luxemburg müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten beantragen. Die Gültigkeitsdauer hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Innerhalb der ersten drei Werktage nach Ihrer Ankunft müssen Sie zudem eine Ankunftserklärung bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes abgeben. Anschließend haben Sie drei Monate Zeit, zwei medizinische Untersuchungen durchführen zu lassen und den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Einwanderungsbehörde des Ministeriums einzureichen.
Sind Ihre Familienangehörigen EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Gemeindeverwaltung beantragen. Handelt es sich um Drittstaatsangehörige, müssen sie das gleiche Verfahren durchlaufen wie Arbeitnehmende: Zunächst ist eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis als Familienmitglied zu beantragen, anschließend, sofern ein Visum erforderlich ist, die Aufenthaltserlaubnis beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten.
Nützliche Links und Ressourcen
- Internetseite der luxemburgischen Regierung zum Thema Immigration
- Liste der visumpflichtigen Länder für die Einreise nach Luxemburg
- Aufenthalt und/oder Beschäftigung von mehr als 90 Tagen in Luxemburg als EU-Bürgerin oder EU-Bürger
Entdecken Sie in unserem Blog mehr über Luxemburg und seinen Arbeitsmarkt.