Um eine Personalbeschaffung mit einer Einstellung abzuschließen, ist es besser, die Gewissheit zu haben, dass beide Parteien verbindlich zugesagt haben und ihre Entscheidung nicht mehr zurücknehmen werden. Einstellungszusagen und Einstellungsangebote bieten sowohl dem Recruiter als auch dem Kandidaten Sicherheit und helfen, Unsicherheiten auszuräumen.
Eine Absicherung
In einem Einstellungsverfahren verfolgen Kandidaten und Recruiter ein gemeinsames Ziel: mit Klarheit voranzukommen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die Einstellungszusage und das Einstellungsangebot ermöglichen, die Absicht einer Zusammenarbeit zu formalisieren, die nächsten Schritte abzusichern und den Einstieg in das Unternehmen unter guten Bedingungen vorzubereiten.
Einstellungszusage oder Einstellungsangebot?
Die Einstellungszusage, bzw. das Anstellungsschreiben ist ein schriftliches Dokument, das den Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Kandidaten einen Arbeitsvertrag abzuschließen, sofern dieser zustimmt. Sie kann rechtlich einem Arbeitsvertrag gleichgestellt werden. Der Arbeitgeber kann sich daher nach ihrer Ausstellung nicht mehr zurückziehen.
Damit die Einstellungszusage gültig ist, muss sie Folgendes enthalten:
- Die Einstellungsbedingungen des Arbeitnehmers;
- Die Art der Arbeitsleistung;
- Das Einstellungsdatum;
- Die Dauer der Verpflichtung;
- Die zu zahlende Vergütung.
Das Einstellungsangebot hingegen bringt den einseitigen Willen des Arbeitgebers zum Ausdruck, den Kandidaten einzustellen. Es muss die Einstellungsbedingungen sowie eine Frist enthalten, innerhalb derer der Kandidat das Angebot annehmen kann. Der wesentliche Unterschied zur Einstellungszusage besteht darin, dass das Einstellungsangebot vom Arbeitgeber jederzeit zurückgezogen werden kann, ohne dass daraus rechtliche Folgen entstehen.
In Luxemburg erfolgt ein Einstellungsangebot grundsätzlich in schriftlicher Form, in der der Arbeitgeber seine Bereitschaft erklärt, den Kandidaten einzustellen, ohne sich jedoch endgültig zu binden, solange dieser das Angebot nicht akzeptiert hat. Damit es ausreichend präzise ist, sollte es insbesondere Folgendes enthalten:
- Die Einstellungsbedingungen des Arbeitnehmers;
- Die maximale Frist, innerhalb derer der Kandidat das Angebot annehmen kann;
- Die wesentlichen Bestandteile des zukünftigen Arbeitsvertrags, wie die auszuführende Tätigkeit, den Arbeitsbeginn und das Gehalt, damit das Angebot im Falle einer Annahme als Arbeitsvertrag gelten kann.
Warum eine Einstellungszusage oder ein Einstellungsangebot unterschreiben?
Einstellungszusagen und Einstellungsangebote dienen sowohl dem Kandidaten als auch dem Arbeitgeber als Absicherung.
Für den Kandidaten
Für Arbeitssuchende bieten sie die Garantie einer Einstellung und ermöglichen es, die Jobsuche zu beenden. Ist der Bewerber bereits beschäftigt, erlaubt es ihm, risikofrei zu kündigen.
Einstellungszusagen und Einstellungsangebote können auch für Studierende nützlich sein, die nach einem dualen Studium oder einem Abschlusspraktikum im selben Unternehmen weiterarbeiten möchten. Sie sichern eine Anstellung direkt nach dem Praktikum oder Ausbildungsvertrag und vermeiden dadurch eine erneute Jobsuche.
Für den Recruiter
Einstellungszusagen und Einstellungsangebote ermöglichen es, nicht noch mehr Zeit und Geld in das Recruiting zu investieren und die Ankunft des neuen Mitarbeiters im Voraus ohne Unsicherheit vorzubereiten. Sie bieten die Gewissheit, dass der Kandidat zum vereinbarten Zeitpunkt zum Mitarbeiter des Unternehmens wird.
Was sollte vor der Unterzeichnung überprüft werden?
Wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben, sollten Sie vor allem sicher sein, dass Sie die neue Position antreten möchten, und die in der Einstellungszusage oder im Einstellungsangebot genannten Bedingungen sorgfältig prüfen. Wenn Sie sich gleichzeitig in mehreren Bewerbungsprozessen befinden, können Sie nicht erst eine Einstellungszusage unterschreiben und diese anschließend widerrufen, um ein anderes Angebot anzunehmen. Deshalb sollten Sie sich absolut sicher sein, dass Sie dem Unternehmen beitreten möchten, das Ihnen die Zusage gemacht hat.
Wenn Sie hingegen als Recruiter eine neue Person einstellen, sollten Sie sicher sein, dass Sie diese Person tatsächlich einstellen möchten, und vor allem keine Einstellungszusagen an zwei verschiedene Personen für dieselbe Stelle ausstellen.
Weitere Tipps rund um das Recruiting in Luxemburg finden Sie in unserem Blog.