Ziehen Sie eine Karriere im öffentlichen Dienst in Betracht, wissen aber nicht, wo Sie anfangen sollen? Erscheint Ihnen die Struktur der Laufbahnen kompliziert, und fragen Sie sich, welche Einstellungskriterien gelten? Muss man die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen, um im öffentlichen Dienst tätig zu werden? Und ist es zwingend erforderlich, die drei Verwaltungssprachen des Landes perfekt zu beherrschen?
Beginnen wir ganz von vorne: die verschiedenen Möglichkeiten, in den luxemburgischen öffentlichen Dienst einzusteigen
Im öffentlichen Dienst gibt es drei Status, unter denen Beamte arbeiten können: den Beamtenstatus, den Status des Angestellten oder den Status des Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst.
Einer der grundlegenden Unterschiede zwischen Beamten auf der einen Seite und Angestellten bzw. Arbeitnehmern auf der anderen Seite liegt im Einstellungsverfahren.
Während Beamte über ein Auswahlverfahren (Examen-Concours) eingestellt werden, werden Angestellte und Arbeitnehmer über einen regulären Arbeitsvertrag eingestellt. Letztere können sich direkt auf offene Stellen für Angestellte oder Arbeitnehmer auf GovJobs.lu bewerben, während angehende Beamte zunächst die allgemeine Eignungsprüfung bestehen müssen, bevor sie sich bewerben können.
Die Struktur der Laufbahnen: eine Einteilung nach Bildungsniveau
Für jeden Status gibt es mehrere Laufbahnen, deren Zugang vom schulischen Bildungsweg und vom erreichten Abschluss abhängt.
Die Status des Beamten und des Angestellten sind in Gruppen von A1 bis D3 unterteilt. Bei Beamten spricht man von „Besoldungsgruppen“, bei Angestellten von „Entgeltgruppen“.
Die jeweilige „Gruppe“, ob Besoldungs- oder Entgeltgruppe, richtet sich entweder nach dem höchsten erworbenen Abschluss oder nach der Anzahl der erfolgreich absolvierten Schuljahre. Um beispielsweise in die Gruppe A1 eingestuft zu werden, ist ein Masterabschluss erforderlich, während für die Gruppe A2 ein Abschluss auf Bachelor-Niveau verlangt wird. Die Einstufung bestimmt Ihr Einstiegsgehalt und beeinflusst maßgeblich Ihren weiteren Karriereverlauf innerhalb des Staates.
Welche Sprachen muss ich beherrschen? Und ist die luxemburgische Staatsangehörigkeit erforderlich, um beim Staat zu arbeiten?
Wer in den öffentlichen Dienst eintreten möchte, muss grundsätzlich die drei Verwaltungssprachen des Landes beherrschen, nämlich Luxemburgisch, Französisch und Deutsch.
Je nach Sprache und je nach Anforderungen der angestrebten Stelle werden jedoch unterschiedliche Niveaus verlangt. Für den höheren Dienst (Gruppen A1 und A2) muss die Bewerberin bzw. der Bewerber beispielsweise in der ersten Sprache das Niveau C1, in der zweiten Sprache das Niveau B2 und in der dritten Sprache das Niveau B1 nachweisen. Das Niveau B1, ein solides, wenn auch nicht perfektes Sprachniveau, kann somit unter Umständen ausreichend sein. Für den mittleren und unteren Dienst gelten entsprechend angepasste Anforderungen.
Wie bei jeder Regel gibt es auch hier Ausnahmen. Innerhalb des luxemburgischen Staates erfordern bestimmte Stellen eine absolut sichere Beherrschung aller drei Sprachen, auch in schriftlicher Form. Dies betrifft in der Regel Tätigkeiten mit direktem Bürgerkontakt.
Umgekehrt sind ebenfalls Ausnahmen möglich. Hoch spezialisierte Fachkräfte, die keine ausreichenden Kenntnisse in einer oder zwei der drei Verwaltungssprachen vorweisen können, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Ihre besonderen Kompetenzen rechtfertigen in solchen Fällen eine entsprechende Sonderregelung. Weitere Möglichkeiten einer Sprachbefreiung bestehen beispielsweise dann, wenn mindestens sieben Schuljahre in Luxemburg absolviert wurden.
Was die Staatsangehörigkeit betrifft, ist es heute nicht mehr zwingend erforderlich, Luxemburgerin oder Luxemburger zu sein, um Zugang zu den meisten Stellen im öffentlichen Dienst zu erhalten. Die Mehrheit der ausgeschriebenen Stellen steht allen Staatsangehörigen der Europäischen Union offen. Ausgenommen sind jedoch bestimmte Bereiche, die im großherzoglichen Reglement vom 12. Mai 2010 festgelegt sind, wie etwa die Justiz, die Polizei oder die Armee, also Funktionen, die unmittelbar an der Ausübung hoheitlicher Gewalt beteiligt sind.
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