Was gibt es Neues in Luxemburg im dritten Quartal 2026? Moovijob.com gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt und im Arbeitsrecht der vergangenen drei Monate.
Entwicklung des Arbeitsmarktes im dritten Quartal 2026
Die Arbeitslosenquote lag im Juli bei 6,3 % und damit leicht unter dem Wert vom Juni, als sie 6,4 % betrug.
Im August stieg sie auf 6,5 % und erreichte damit den höchsten Stand seit Sommer 2020.
Die Situation mag paradox erscheinen. Die Zahl der offenen Stellen steigt, gleichzeitig geht die Arbeitslosigkeit jedoch nicht zurück. Besonders stark betroffen sind dabei hochqualifizierte Arbeitskräfte und junge Menschen, die einen überdurchschnittlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit verzeichnen.
Es zeigt sich somit eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Bedarf der Unternehmen und den Kompetenzen der Bewerber. Arbeitgeber suchen zunehmend nach technischen und spezialisierten Fachkenntnissen, insbesondere in bestimmten Branchen. Dies gilt beispielsweise für den IT-Bereich, in dem Entwickler, insbesondere aufgrund der rasanten KI-Entwicklung, weniger stark nachgefragt werden, während die Nachfrage nach erfahrenen Fachkräften weiter steigt.
Um der steigenden Jugendarbeitslosigkeit entgegenzuwirken, organisierte Moovijob.com am 25. September die 13. Ausgabe der Unicareers-Messe. Auf der Messe trafen 87 Unternehmen auf junge Talente und boten ihnen Praktika, Ausbildungsplätze und Jobmöglichkeiten an.
Änderungen im öffentlichen Dienst
Gute Nachrichten für alle, die eine Karriere im luxemburgischen öffentlichen Dienst anstreben: Das Einstellungsverfahren wurde am 15. September vereinfacht. Seit diesem Datum müssen Bewerber zunächst eine Stelle finden, bevor sie an der Auswahlprüfung teilnehmen können. Zuvor musste die Prüfung abgelegt werden, um sich anschließend auf Stellen bewerben zu können.
Auch der Zugang zur Auswahlprüfung wurde vereinfacht: Sie kann nun das ganze Jahr über stattfinden, wobei an jedem Werktag Termine buchbar sind. Zuvor konnten Bewerber die Prüfung nur an zwei Prüfungsterminen pro Jahr absolvieren. Dadurch verkürzen sich die Wartezeiten und das Einstellungsverfahren wird vereinfacht.
Auch die Prüfung der Kenntnisse der drei Verwaltungssprachen kann inzwischen online absolviert werden und muss nicht mehr ausschließlich vor Ort stattfinden.
Luxemburg in Zahlen: wichtige Kennzahlen für 2025
Am 17. September wurde die jährliche Ausgabe des STATEC-Berichts „Luxemburg in Zahlen“ veröffentlicht. Der Bericht enthält zahlreiche Statistiken über Luxemburg und seine Bevölkerung. Zwei Seiten sind dem Thema Beschäftigung gewidmet und enthalten unter anderem Angaben zur Zahl der Beschäftigten im Land sowie zur Zahl der Grenzgänger nach Herkunftsland. Der Bericht bietet einen interessanten Überblick über das Leben im Großherzogtum und dessen Entwicklung im Laufe der Jahre.
Erfahren Sie mehr in unserem Artikel dazu.
Entwicklungen in der Europäischen Union
Am 15. September verabschiedete die Europäische Union das Fair Labour Mobility Package. Ziel ist es, die Gleichbehandlung von Bürgern aller Mitgliedstaaten zu verbessern, insbesondere in den Bereichen der sozialen Sicherheit und der Beschäftigung. Darüber hinaus soll die EU-weite Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen gefördert werden, um die Einstellung ausländischer Fachkräfte innerhalb der EU zu erleichtern. Die neuen Regelungen sollen den Verwaltungsaufwand für Unternehmen bei der Einstellung ausländischer Arbeitskräfte verringern und zugleich eine umfassendere Anerkennung der Qualifikationen und Kompetenzen von Arbeitnehmern gewährleisten.
Darüber hinaus fand am Montag, dem 28. September, eine Sitzung des EU-Rates statt, bei der die lang erwartete Reform der Arbeitslosenleistungen für Grenzgänger verabschiedet wurde. Nach den neuen Regelungen sollen arbeitslose Grenzgänger ihre Leistungen künftig vom Land erhalten, in dem sie zuletzt gearbeitet haben, und nicht mehr von ihrem Wohnsitzland. Luxemburg hatte sich erneut stark gegen die Reform ausgesprochen und dabei insbesondere auf die erheblichen Kosten hingewiesen, konnte ihre Verabschiedung jedoch nicht verhindern. Dem Großherzogtum wurde allerdings eine Ausnahmeregelung gewährt: Es erhält eine Übergangsfrist von fünf Jahren, bevor die Reform umgesetzt werden muss, während für die meisten anderen Länder eine Frist von zwei Jahren gilt. Luxemburg könnte diesen Zeitraum auf sieben Jahre verlängern, sofern es vor 2031 einen entsprechenden Antrag bei der Europäischen Kommission stellt.
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